Frage: Elternzeit für den Vater...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben bereits 2 Kinder und niemals Elternzeit aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen. Nun ist das 3. Kind unterwegs mit 12.03.2018 als Entbindungstermin. Diesmal möchte mein Mann 12 Monate Elternzeit und Elterngeld ab voraussichtlichen ET 12.03.2018 beantragen. Aber auch ab Anfang Februar 2018 (noch nicht klar ob gesetzlich Donnerstag, den 01.03 oder eher Montag, den 05.03 sein soll) möchte er daheim sein. - Die Frage ist, ob er für den älteren Sohn (geboren am 08.05.2013) noch Elternzeit ab Februar beantragen kann? - Wäre es dann ab den 08.02.2018? - Im Gesetz heißt ja, dass noch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag noch Elternzeit genommen werden kann und die Frist der Beantragung 13 Wochen zuvor sind. Heißt es dann, das er spätestens am 06.11.2017 die Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht haben soll? - Soll er im Antrag Bsp. schreiben Elternzeit fürs 1. Kind vom 08.02.2018 bis ... (keine Ahnung: 08.03 oder 12.03 oder 31.03.2018) und fürs 2. Kind vom voraussichtlichen ET 12.03.2018 bis zum 12. Lebensmonat? Hoffe sie können mir da helfen.. Lieben Gruß, Nina N.

von Tsumbu17 am 06.10.2017, 17:29



Antwort auf: Elternzeit für den Vater...

Hallo, bitte die Farge neu stellen u die Geburtsdaten der ersten Kinder nennen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Elternzeit für den Vater...

Habt ihr euch EZ übertragen lassen? Für den Großen kann der Vater die EZ nehmen, wenn der AG zustimmt. Nach dem 3. Geburtstag kann der AG auch ablehnen, wenn es vorher nicht genehmigt wurde. Er muss sich da auch nicht an das Datum halten, er muss nicht zwingend ab 8. eines Monats nehmen. Das ist nur fürs EG notwendig.

von malini am 06.10.2017, 18:23



Antwort auf: Elternzeit für den Vater...

@ malini Wir haben einfach EZ für beide Kinder nie beantragt. Für den Großen nur wenn AG zustimmt? Wie sieht es mit dem 2. Kind (25.04.2016 geboren) aus? Danke für das Datum. Also kann er ab 01.02.2018 EZ beantragen aber bis wann? Bis zum Beginn der voraussichtlichen EZ des kommenden Babys?

von Tsumbu17 am 08.10.2017, 16:42



Antwort auf: Elternzeit für den Vater...

Ok Frau Bader. Ich mache einen neuen Thread damit.

von Tsumbu17 am 08.10.2017, 21:49



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