Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben bereits 2 Kinder und niemals Elternzeit aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen. Nun ist das 3. Kind unterwegs mit 12.03.2018 als Entbindungstermin. Diesmal möchte mein Mann 12 Monate Elternzeit und Elterngeld ab voraussichtlichen ET 12.03.2018 beantragen. Aber auch ab Anfang Februar 2018 (noch nicht klar ob gesetzlich Donnerstag, den 01.03 oder eher Montag, den 05.03 sein soll) möchte er daheim sein. - Die Frage ist, ob er für den älteren Sohn (geboren am 08.05.2013) noch Elternzeit ab Februar beantragen kann? - Wäre es dann ab den 08.02.2018? - Im Gesetz heißt ja, dass noch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag noch Elternzeit genommen werden kann und die Frist der Beantragung 13 Wochen zuvor sind. Heißt es dann, das er spätestens am 06.11.2017 die Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht haben soll? - Soll er im Antrag Bsp. schreiben Elternzeit fürs 1. Kind vom 08.02.2018 bis ... (keine Ahnung: 08.03 oder 12.03 oder 31.03.2018) und fürs 2. Kind vom voraussichtlichen ET 12.03.2018 bis zum 12. Lebensmonat? Hoffe sie können mir da helfen.. Lieben Gruß, Nina N.
von Tsumbu17 am 06.10.2017, 17:29