Frage: Elternzeit ab Geburt

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Verlobter ist leider noch Soldat bei der Bundeswehr. Er möchte ab der Geburt unseres ersten Kindes Elternzeit nehmen. Soll aber zu diesem Zeitpunkt in den Auslandseinsatz. Der errechnete Geburtstermin ist der 25.10. Nun zu meiner Frage: ist es überhaupt möglich ab der Geburt Elternteil zu nehmen? Wie soll man das einreichen wenn man die 7 Wochen Frist einhalten soll aber gleichzeitig zur Beantragung die Geburtsurkunde benötigt? Darf die Bundeswehr wie angedroht die Elternzeit verwehren wegen dem Auslandseinsatz? Ich hoffe sehr, dass Sie uns helfen können in dieser verzweifelten Situation. Für Ihre Mühe danke ich im voraus. Freundliche Grüße Kathrin

von Kiki12345 am 24.06.2016, 14:19



Antwort auf: Elternzeit ab Geburt

Hallo, grds. kann er ab Geburt beantragen. Hier gilt aber nicht das BEEG, sondern eine Sondervorschrift. EltZSoldV. Danach darf es abgelehnt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2016



Antwort auf: Elternzeit ab Geburt

Ob die BW das verweigern darf weiß ich nicht, aber er muss es spätestens sieben Wochen vor ET spätestens anmelden. Man gibt dann an "ab Geburt (vorr. 25.10.)". Prinzipiell kann man EZ immer auch eher melden als diese sieben Wochen, Männer haben halt erst acht Wochen vor Beginn der EZ Kündigungsschutz und man muss die EZ spätestens sieben Wocher vor voraussichtlichem Beginn melden. Daher die Empfehlung, dass Männer ihre Meldung in genau diesem Zeitfenster abgeben. Die Geburtsurkunde reicht man dann nach. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 24.06.2016, 14:25



Antwort auf: Elternzeit ab Geburt

Hallo Wenn ich das richtig lese, dann dürfen sie das. Guck mal Paragraf 3 , Punkt 2.

von Sternenschnuppe am 24.06.2016, 15:29



Antwort auf: Elternzeit ab Geburt

Was für ein Paragraph 3? Gibt ja viele Paragraphen 3. beim bw Gesetz ist der ja schön und gut aber wir haben keinen verteidungsfall und der Kosovo ist auch kein Bündnisfall. @ Lily vielen Dank. Jetzt verstehe ich auch diese Fristen. Da er ja ohne hin nicht gekündigt werden kann, könnten wir das ja schon früher einreichen.

von Kiki12345 am 24.06.2016, 18:29



Antwort auf: Elternzeit ab Geburt

https://www.gesetze-im-internet.de/erzurlsoldv/BJNR026450990.html Link vergessen, sorry. Hat er sich denn zu diesem Einsatz gemeldet ? Kann er das noch rückgängig machen.

von Sternenschnuppe am 24.06.2016, 18:40



Antwort auf: Elternzeit ab Geburt

Ansonsten fristgerecht melden und darum bitten den Grund zu nennen und zu belegen. Schriftlich. Notfalls muss er die Elternzeit danach nehmen.

von Sternenschnuppe am 24.06.2016, 18:45



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