Frage:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Sehr geehrte Frau Bader,
voraussichtlicher Entbindungstermin unseres Kindes ist der 31.10.2015.
Mein Freund hat ab dem 01.11.2015 Elternzeit beantragt. Wenn das Kind nun später käme, beispielsweise am 05.11., kann er dann trotzdem ab dem 01.11. zu Hause bleiben oder erst ab dem Tag der tatsächlichen Geburt?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von
FlyIfYouCan
am 08.10.2015, 19:30
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Hallo,
es kommt darauf an, was er in den Antrag genau hinein geschrieben hat. Wenn er dieses Datum hinein geschrieben hat und das Baby tatsächlich später kommt, sollte er mit dem Arbeitgeber klären, wie mit dem Problem umgegangen wird. Nach meinem Dafürhalten ist ein Antrag dann so umzudeuten, dass er ab Geburt, voraussichtlich ab… Elternzeit beantragt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2015
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Ohne Kind keine Elternzeit. Er kann unbezahlten Urlaub nehmen wenn der Chef das mitmacht, oder Urlaub.
Elternteil ab 01.11. ist auch ungünstig, Elterngeld gibt es nur für Lebensmonate ! Kommt das Kind pünktlich oder eher, dann ist es kein kompletter Lebensmonat. Dann gibt es auch kein Elterngeld für den ersten Lebensmonat.
Um das korrekt zu melden ist die Frist verstrichen, ihr könnt nur auf Kulanz hoffen.
Er hätte schreiben müssen ab Geburt ( voraussichtlich 31.10.2015 ) und dann wieviele Lebensmonate .
Wie viele will er denn nehmen ?
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2015, 19:55
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Kulanz wird nicht das Problem sein, die Frage kam im Gespräch mit der Personalabteilung auf.
Es ging eher darum, dass es so für den Betrieb besser planbar wäre. Wenn es früher kommt, würde er ja auch trotzdem erst ab 01.11. zu Hause bleiben.
Und wenn ich richtig informiert bin, ist das Elterngeld unabhängig von der Elternzeit.
von
FlyIfYouCan
am 08.10.2015, 20:54
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Ja, ist es. Aber nicht wenn er passend zur Zeit auch Lohnersatz haben will.
Wie lange will er denn Elternzeit nehmen ?
Kommt das Kind am 25. 10. und er nimmt vom 01.11.-31.12. Elternzeit und Geld, dann bekommt ihr gar nix, weil es keine zwei Lebensmonate ! sind, die mindestens genommen werden müssen, sondern nur einer der vollständig wäre.
25.11.-24.12. = ein Lebensmonat.
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2015, 21:06
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Er nimmt zwei Monate, aber den zweiten erst 2016. Wir haben also defintiv Anspruch auf Elterngeld. Das das Geld dann nicht passgenau zu der Zeit kommt, in der er keinen Lohn erhält, bringt uns jetzt nicht um.
Wichtig ist für uns die Frage, ab wann er zu Hause sein kann. Denn wenn du sagst: wenn es später käme, dann erst ab dem Tag der Geburt, dann müsste das ja auch für den Fall gelten, dass es eher käme. Sprich man könnte gleich sagen "ab Geburt" und müsste gar keinen Zeitraum angeben. Da er Teamleiter ist, erschien uns ein festgelegter Zeitraum sinnvoller als ein plötzlicher Ausstieg "von heute auf morgen".
von
FlyIfYouCan
am 08.10.2015, 21:22
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Nein, er muss kein genaues Datum angeben.
Um Elterngeld zu bekommen müssen es aber zwei Lebensmonate sein.
Kommt es am 04.11. , also 04.11. - 03.12. und nicht nur den November.
Ebenso dann im nächsten Jahr vom 04.-03. des Folgemonates.
Sonst sind es keine Lebensmonate.
In dem Beispiel mit dem 04. müssen immer 04.-03. enthalten sein, sonst zählt es nicht für die Elterngeldstelle.
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2015, 21:27
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Aber wenn es eher kommt und er erst ab 1.11. nimmt, sind es doch keine ganzen zwei Lebensmonate, oder? Genauso, wenn es später kommt... - oder versteh ich grad nicht, wie ihr es geplant habt??
Einfacher wäre es doch, er würde die erste Zeit Urlaub nehmen und dann die Elternzeit jeweils einen Lebensmonat.
von
La_Latina
am 08.10.2015, 21:28
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Wir können doch aber das Elterngeld entsprechend der Lebensmonate beantragen. Die Elternzeit muss doch nicht identisch dazu sein. Oder sehe ich das falsch?
Wenn ein Kind am 20.10. geboren wird und der Vater will den 2. Monat nehmen, muss er dann zwangsläufig ab 20.11. zu Hause bleiben?
von
FlyIfYouCan
am 08.10.2015, 21:40
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Wir können doch aber das Elterngeld entsprechend der Lebensmonate beantragen. Die Elternzeit muss doch nicht identisch dazu sein. Oder sehe ich das falsch?
Wenn ein Kind am 20.10. geboren wird und der Vater will den 2. Monat nehmen, muss er dann zwangsläufig ab 20.11. zu Hause bleiben?
von
FlyIfYouCan
am 08.10.2015, 21:40
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Soweit ich weiß, muss für das Elterngeld die Elternzeit für den Zeitraum identisch mit den Lebensmonaten sein! Da habt ihr was falsch verstanden
von
La_Latina
am 08.10.2015, 21:49
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Elterngeld bekommt der, der seine Arbeitszeit reduziert. Ergo : Elternzeit im Job nimmt.
Bei Deinem Beispiel mit dem 20.11. Von wann bis wann würde Dein Mann dann Elternzeit nehmen ?
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2015, 21:54
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
La Latina... ja, vielleicht habe ich das wirklich falsch im Kopf. Für mich war es immer unabhängig. Vielleicht weil ich 1,5 Jahre zu Hause bleiben will und ja auch nur 1 Jahr Geld bekomme.
Und wenn es für den Vater eh nur ab dem Tag der Geburt geht, wären ja die Zeiträume auch zwangsläufig identisch.
Sternenschnuppe... ich weiß um die Berechnung des Elterngeldes nach Lebensmonaten etc.
Ich warte jetzt noch die Antwort von Frau Bader ab und er spricht nochmal mit der Personalabteilung. Offenbar müssen wir es ja auf "ab Geburt" ändern lassen.
von
FlyIfYouCan
am 08.10.2015, 22:20
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Ich glaube man sollte hier aufpassen was genau geschrieben wird.
Aktuell besteht bei mir folgende Konstellation die auch für den Beitragshersteller hilfreich sein könnte:
Geburt des Kindes 01.09.15.
Elterngeld wird auf dem Antrag für Juni und Sep. 16 angekreuzt und bezieht sich auf dem Lebensmonat, also 01.-30.
Elternzeit, die ja erstmal nichts mit dem EG zu tun hat möchte ich vom 02.-30.06. und vom 02.-30.09.16 nehmen.
Diese Möglichkeit wurde mir von unserer EG Stelle bestätigt. Einzige Frage ist jetzt noch, ob es bis 30. des Monats ok ist, da es dann 4 Wochen sind, oder ob die EZ vom 02.-01. des Folgemonats genommen wird. Laut Aussage der EG Stelle würden sie mir die Option bis 30. nahe legen.
Der 1. des Monats an dem ich arbeite, soll ich bei Anlage N,4a angeben und bei der Bestätigung des AG eintragen muss.
von
Chris81
am 08.10.2015, 22:37
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Danke für deine Antwort, Chris.
Im Grunde bin ich nur noch verwirrt. :-D Hab jetzt aber mal den Elterngeldantrag gewälzt und da steht unter "mitzubringende Unterlagen": Bescheinigung Elternzeit vom Arbeitgeber nach Lebensmonaten des Kindes.
Also wahrscheinlich geht es wirklich nicht so, wie wir es dachten. Schade!
von
FlyIfYouCan
am 08.10.2015, 23:09
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Schau mal in dein Postfach, habe dir geschrieben.
Ich bin mir eigentlich 100%ig sicher das man die EZ nicht nach Lebensmonaten holen muss, da ich oft gelesen haben, dass die Arbeitgeber darauf "drängen" das die Mitarbeiter immer den Kalendermonat nehmen sollen...
von
Chris81
am 08.10.2015, 23:19
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Das war Frau Baders Antwort dazu :
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-ungleich-Lebensmonate-des-Kindes_134273.htm
Es ist unabhängig voneinander, weil Du so viel Elternzeit nehmen kannst wie Du willst, also innerhalb der möglichen drei Jahre. Dem Arbeitgeber ist das ja egal, er muss das nicht zahlen.
Will man dazu aber Elterngeld haben, bekommt man das nur für mindestens zwei komplette Lebensmonate !
Man kann nicht Monat 1 und 16 ankreuzen Elterngeld beziehen zu wollen, wenn man diese Lebensmonate gar nicht komplett in Elternzeit ist.
von
Sternenschnuppe
am 09.10.2015, 07:15
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Also, um Elterngeld zu bekommen, muss man sich in Elternzeit befinden - jedenfalls dann wenn man Arbeitnehmer ist. Man muss aber nicht in der EZ auch EG beziehen. Wer eh daheim ist, weil zB arbeitslos, der kann ja keine EZ nehmen. Da ist es dann einerlei. EZ bedeutet, man darf nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten, es heißt nicht, das man gar nicht arbeiten darf. Auch das ist wichtig wenn zB Elterngeld zuzüglich des Teilzeit-Lohnes genutzt werden soll. IMO eine Variante die für Männer sinnvoller ist, aber warum auch immer weniger genutzt wird.
Und, für Elterngeld zählen IMMEr Lebensmonat. heißt, wenn das Kind am 01.11 geboren wurde, dann muss da dann auch die EZ beginnen um für den Lebensmonat EG zu bekommen. Kommt das Kind erst am 3.11, dann startet der Lebensmonat am 3ten und endet am 02.12. Und erster EZ-Tag muss dann auch der 3te sein wenn man für den Lebensmonat EG beziehen will.
Natürlich kann man auch später EZ nehmen, dann kann aber für den Lebensmonat eben kein EG bezogen werden. Und wenn dann, weil blöde geplant, später weniger als mindestens 2 komplette Lebensmonate zusammenkommen, dann muss bereits erhaltendes Geld wieder zurück gezahlt werden. Passiert sehr, sehr vielen welche die Monate trennen. Niemand kann sagen was in 6 Monaten, in 8 oder in 12 Monaten ist. Nicht selten kommt was außerplanmässiges dazwischen. Zumal dazwischen wohl auch kein Kündigungsschutz besteht.
Wenn der Vater dermaßen unersetzlich ist, das es nicht möglich ist ohne festen Termin zu arbeiten, anstelle der Formulierung, ab Geburt, dann würde ich persönlich entweder vorher Urlaub nehmen und hoffen das das Kind in den Zeitraum dann kommt (nur wenn klar ist vom AG das man dann rückwirkend den Geburtstermin als EZ-Termin nehmen kann, oder die Teilzeitvariante und damit Elterngeld Plus nutzen. Aber meine Meinung.
Und wenn eine EG-Stelle mir anderes mitteilt, wie zB man es ist egal ob Lebensmonate passen oder nicht, dann würde ich mir diese Aussage von denen schriftlich geben lassen. Ansonsten wissen die nämlich evtl später von nichts und man ist der gelackmeierte.
Mitglied inaktiv - 09.10.2015, 16:48
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Lebensmonat 16 geht eh nicht, weil nach dem 14ten gibt es ja kein EG mehr *klugscheissmodusan*
Mitglied inaktiv - 09.10.2015, 16:49
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Mindestvoraussetzung, um in Elternzeit sein zu können...Eltern sein!
Wenn EZ also ab 1.11. angemeldet ist, kann man erst dann ab 1.11. in Elternzeit sein, wenn das Kind schon auf der Welt ist.
Der AG wird diese EZ-Anmeldung so verstehen müssen:
EZ-Beginn ab 1.11., sofern das Kind an dem Tag oder eher kommt.
Kommt das Kind später, beginnt die EZ auch später.
Elternzeit kann unabhängig von Elterngeld genommen werden (regelmäßig im 3. Elternzeitjahr der Fall).
Und Elterngeld auch unabhängig von Elternzeit. Das kommt zB bei Hausfrauen/männern vor. Oder bei Teilzeitleuten, die zB vor der EZ 20 Std gemacht haben und diese Teilzeit nach der Geburt/Mutterschutz weiter führen. Keine EZ - trotzdem ist Elterngeld möglich.
Um Nachteile beim Elterngeld zu vermeiden, sollte die Elternzeit und die Elterngeldbezugszeit dringend an die Lebensmonate angeglichen sein.
Kommt das Kind in deinem Fall zB am 25.10., die EZ (und EG) beginnt erst am 1.11., dann wird das Einkommen 25.10. bis 31.10. beim Elterngeld angerechnet. Eben weil es im betreffenden Lebensmonat (hier der 1.) liegt.
In dem Fall sollte man das Elterngeld auch nur bis zum 24.11. (bei 1 Monat EZ, bis 24.12. bei 2 Monaten EZ) beantragen, da dann der betreffende Lebensmonat endet.
Beantragt man Elterngeld (so wie die EZ angemeldet ist) bis zum 30.11., dann reicht das Elterngeld bis in den nächsten Lebensmonat. Dann hat man das Elterngeld für ZWEI Lebensmonate verbraucht.
(bei EZ-Anmeldung bis 31.12., sind es 3 Lebensmonate).
Wenn der errechnete Termin der 31.10. ist, warum wurde eigentlich als EZ-Beginn der 1.11. genommen?
Ich würde empfehlen, die EZ-Anmeldung zu ändern:
EZ-Beginn ab Geburt für 2 Lebensmonate, voraussichtlicher Geburtstermin ist der 31.10., EZ demnach voraussichtlich vom 31.10. bis 30.12..
Die genauen Daten werden nach der Geburt nachgereicht.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.10.2015, 09:57
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt
Diese Frage besteht jetzt auch bei uns, wie haben Sie es damals gelöst ?
von
Aylin90
am 05.07.2019, 22:52