Frage: Elternzeit - Nachtrag

Weiter unten hatten Sie mir meine Frage beantwortet. Sie meinten, ich kann das 3. Jahr von meiner 5 1/2-jährigen Tochter nur an die neue Elternzeit anhängen, wenn der AG zustimmt. Ich hatte vor meiner Rückkehr einen Brief an die Firma geschrieben, in der ich mitteilte, daß ich das 3. Jahr Elternzeit bis zum 8. Geburtstag aufheben möchte, u. a. hatte ich meine Lohnsteuerkarte mitgeschickt, welches mir unser Büroleiter auf einer Kopie des Schreibens quittierte. Zur Aufhebung des 3. Jahres der Elternzeit meinte er, wenn es so rechtens wäre, sei das kein Problem. Ich habe keine schriftliche Zusage und auch keine Absage erhalten. Kann er es 3 Jahre später noch ablehnen? Er hat es ja zur Kenntnis genommen mit dem Schreiben. Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Danie mit Chiara *13. Juli 2003 + Marco inside 27+6

Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 23:55



Antwort auf: Elternzeit - Nachtrag

Hallo, wenn er es ablehnt u behauptet, nie zugestimmt zu haben, müssen Sie es beweisen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2009



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