u13321
Guten Tag Frau Bader ich plane als werdender Vater Ende April ab Geburt meines Sohnes 1 Monat Elternzeit und parallel 1 Monat Elterngeld beim Arbeitgeber zu beantragen. Jetzt habe ich gelesen, dass man Elterngeld erst ab 2 Monaten Elternzeit bekommt. Können Sie dies noch einmal bestätigen? Wie wäre dann für mich die Konsequenz? Ich würde kein Geld bekommen, aber 1 Monat zu Hause "bleiben dürfen"? Ich muss also unbedingt mindestens 2 Monate Elternzeit beantragen und dann auch Elterngeld? Außerdem las ich, dass man immer Lebensmonate des Kindes nehmen sollte, um keinen finanziellen Verlust zu haben - also nicht Kalendermonate? Herzlichen Dank für Ihre Antworten!
Hallo, ja, EG muss man für mind. 2 Mo. beantragen. Sie dürfen aber in der EZ bis zu 30 Std/ Wo arbeiten, vllt. ist Ihnen damit geholfen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Lebensmonate ist richtig, Und Du kannst 2 Monate nehmen und im 2. dann bis 30 Stunden arbeiten. Wird dann eben im 2. Monat gegengerechnet, aber so würdest Du Dein Ziel von einem Monat mit Elterngeld erreichen. Wenn der Chef dem zustimmt ist das kein Problem. Die 30 Stunden sind IN der Elternzeit erlaubt.
u13321
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich aber nur 1 Monat ElternZEIT beantrage und dann 1 Monat ElternGELD möchte, würde das nicht funktionieren - auch nicht, wenn das identisch mit den Lebensmonaten ist? Ich würde gerne 1 Monat zuhause sein und ElternGELD beziehen und dann wieder voll (40 h pro Woche) arbeiten.
SumSum076
Das ist so richtig! Elterngeld gibt es nur, wenn du mindestens 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld nimmst. Ohne Elterngeld kannst du so viel oder so wenig Elternzeit nehmen wie du willst. Elterngeld (bei der Elterngeldstelle beantragt) wird nur für Lebensmonate gezahlt. Elternzeit (beim AG angemeldet) kannst du auch nach Kalendermonaten nehmen. Eine Vermischung ist eher ungünstig, weil dein Lohn mit dem Elterngeld verrechnet wird. Und ja, du kannst während der Elternzeit bis zu 30 Std pro Woche arbeiten. Machst du mehr, fällst du automatisch aus der Elternzeit raus (und Elterngeld wäre zurück zu zahlen).
Mitglied inaktiv
Also Dein Vorhaben scheitert dann an den 10 Stunden. Aber so sind nunmal die Vorraussetzungen :-) Was spricht denn gegen 2 Monate ? Achso, die müssen soweit ich weiß auch nicht zusammenliegen. Könntest also 1. Monat und 12. Monat machen.
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