Hallo,
Ich habe eine Frage wegen meiner elternzeit. Mein erstes Kind wurde im Juni 2009 geboren und ich habe 3 Jahre elternzeit beantragt. Allerdings kam schon nach 2 Jahre und 5 Monate mein zweites Kind zur Welt. Und auch da hab ich 3 Jahre elternzeit beantragt.
Jetzt wird er bald 3 Jahre. Meine Frage:
Habe ich noch Anspruch auf die restliche elternzeit von Kind 1?! (Sind ca 7 Monate) Oder hätte ich das schon früher beantragen müssen?
Vielen Dank schonmal fürs antworten,
Bm
von
bergmaus
am 23.10.2014, 10:42
Antwort auf:
Elternzeit Anhängen??
Hallo,
das können Sie mit Frist 7 Wo beantragen, Sie haben aber keinen Anspruch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2014
Antwort auf:
Elternzeit Anhängen??
Kommt darauf an!
Wie wurde denn die EZ für Kind 2 angemeldet? Denn normalerweise wird die laufende EZ nicht durch die Geburt eines weiteren Kindes unterbrochen - sie läuft einfach weiter!
Und Restelternzeit von Kind 1...eigentlich kann man keine Elternzeit mehr für das Kind beanspruchen, wenn der Anspruchszeitraum rum ist (wenn das Kind 3 alt geworden ist)
Aber wenn der AG einverstanden ist, geht alles (bzw vieles)...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.10.2014, 11:12