Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie helfen mir gerade sehr viel. Kann auch ein neuer Arbeitgeber - der weniger als 15 Mitarbeiter hat - bei dem ich keine 6 Monate gearbeitet habe mich in Elternteilzeit auf Basis eines neuen Vollzeitvertrages einstellen? - Momentan Habe ich einen unbefristeten VollzeitVertrag (100% Stelle) und befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre bis Ende Januar 2019. - Könnte ich meinen jetzigen Vertrag bei meinem jetztigen Arbeitgeber kündigen und bei einem anderen Arbeitgeber einen neuen Vollzeitvertrag unterschreiben, jedoch mit der Nebenabrede, dass ich ab Januar 2018 bis Januar 2019 In Elternteilzeit mit 50 % arbeite? - In Januar 2019 wäre unser Sohn zwei Jahre alt und könnte Vollzeit in der Kita betreut werden, so dass ich wieder Vollzeit arbeiten könnte. - Zusätzlich hätte ich einen Kündigungsschutz in Elternteilzeit. - Außerdem gebe es die Möglichkeit für den Fall einer erneuten Schwangerschaft in der Elternteilzeit am Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind, die Elternzeit des ersten Kindes zu beenden und somit Mutterschutzgeld entsprechend einer Vollzeitstelle zu erhalten.
von Andrea456 am 20.11.2017, 12:06