Elterngeldanwprucj nach Aufhebungsvertrag/Abfindung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldanwprucj nach Aufhebungsvertrag/Abfindung

Hallo Frau Bader, wenn mein Kind theoretisch Anfang Dezember zur Welt kommt und ich zum Ende des Jahres einen Aufhebungsvertrag unterzeichne mit Abfindungszahlung wird dann 1. das Elterngeld trotzdem von meinem Lohn der letzten 12 Monate gezahlt obwohl ich keinen Arbeitgeber mehr hätte oder bekäme ich den Mindestsatz? 2. die Abfindung in irgendeiner Form, positiv oder negativ, auf das Elterngeld angerechnet? 3. muss ich mich dann arbeitslos melden oder kann ich die elternzeit erstmal abwarten? Vielen Dank im Voraus Carolin

von Cookie689 am 23.03.2017, 22:58



Antwort auf: Elterngeldanwprucj nach Aufhebungsvertrag/Abfindung

Hallo, 1. Das Elterngeld hat nichts damit zu tun, ob man ein Arbeitgeber hat 2. Das kommt darauf an, ob es eine Einmalzahlung ist oder als Lohn deklariert wird. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. 3. Arbeits suchen kann man sich ja nur melden, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was in der Elternzeit ja nicht der Fall ist. Allerdings würde ich, rein vorsorglich, schriftlich die Beendigung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende anzeigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2017



Antwort auf: Elterngeldanwprucj nach Aufhebungsvertrag/Abfindung

denk daran, du bekommst evtl eine Sperre beim Arbeitsamt- auch dann wenn Du dich erst später arbeitslos und -suchend meldest. Und, sobald die Kündigung wegen der Aufhebung wirksam wird, endet deine EZ. Ohne AG auch keine EZ. Und damit gilt auch, wie lösen mit der Krankenkasse sobald das EG durch ist? Denn wenn Du dann keine Kinderbetreuung hast, hast Du auch keinen Anspruch auf ALG - unabhängig von einer möglichen Sperre. Und ohne ALG1 musst Du dich entweder selbst krankenversichern oder falls verheiratet, in die Familienversicherung Deines Mannes wechseln. Mein persönlicher Rat wäre, bekomme Dein Kind, melde mindestens 2 Jahre EZ an, mit der Option das 3te evtl dran zu hängen und dann nutze die EZ. Sofern du nicht vor hast zum AG zurück zu kehren und er dich eh loswerden will, kannst Du zum Ende der EZ oder auch innerhalb dieser immer noch kündigen bzw einen Aufhebungsvertrag machen. Einen Anspruch auf eine Abfindung hast du eh nicht zwangsläufig.

Mitglied inaktiv - 24.03.2017, 17:03



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