Re: elterngeldanrechnung hartz4
Ja, habe ich, als es um den Kindergartenbeitrag des Großen ging.
Im Endeffekt durften sie mir nur anrechnen was über den 300€ lag, musste aber auch Widerspruch einlegen bis sie das dann einsahen.
es gab damals die Änderung bei H4 und Elterngeld, ja auch zurecht.
Aber es sollten eben nicht alle über einen Kamm geschert werden.
H4, schwanger werden und dann H4 + 300€ ist eben ein Vorteil durch das Kind.
Gearbeitet, schwanger, dann H4 + 300€ ist in der Regel kein Vortel durch das Kind.
Wenn einem die dann auch noch genommen werden......
Aber zum Verständnis, hast Du H4 aufstockend bekommen in der Teilzeitarbeit ?
Dann hattest Du durch die Arbeit ja einen Betrag den Du zuverdienen konntest, zumindest der müsste bleiben. |