Frage: Elterngeld

Guten Tag, ich bin aufgrund meiner 1. Schwangerschaft aktuell im Beschäftigungsverbot. Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld auf diese Zeit gleichmäßig aufteilen lassen. Was passiert, wenn ich nach ca. 1,5 Jahren erneut schwanger bin? Komme ich dann wieder ins BV und erhalte ich somit das gleiche Gehalt wie im BV bei Schwangerschaft 1? Oder wird dann der Durchschnitt des viel geringeren "Gehaltes" der drei Monate vor Schwangerschaft 2 zur Berechnung genommen? Sprich: Ist es für mich von Nachteil, in der Elternzeit erneut schwanger zu werden und sollte ich lieber zwischendurch mindestens 3 Monate arbeiten gehen?

von luna1990 am 22.05.2017, 13:31



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, in der EZ spielt ein BV keine Rolle. Erst ab dem ersten Tag danach. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2017



Antwort auf: Elterngeld

mit dem bv rechnen kann man nicht, da die gesetzte zum glück verschärft wurden und der AG dir einen andren arbeitsplatz zuweisen MUSS den du auch annehmen MUSST. das wird über eine gefährdungsbeurteilung gemacht. auch umsetzen in einen andren bereicht ist möglich und du kannst es nicht ablehnen. nach der elternzeit arbeiten zu gehen ist immer von vorteil. ich wurde während der elternzeit schwanger und erhielt daher nur den mindestsatz.

von mellomania am 22.05.2017, 15:13



Antwort auf: Elterngeld

Wieso solltest Du in der EZ ein BV bekommen. Vor was musst du da geschützt werden? Ein BV dient dem Schutze der ARBEITENDEN Mutter und deren Kind, nicht einer Mutter die in EZ daheim ist oder arbeitsunfähig weil zB krank. Ein BV kann also frühstens nach der EZ greifen. Eine Ausnahme gibt es, die Mütter welche INNERHALB der EZ arbeiten, bei denen kann es dann auch ein BV geben. Aber dann eben nur über die TZ-Beschäftigung. Davon ab, wenn Du 2 Jahre EZ nimmst ist es eh einerlei wegen Elterngeld wenn Du in dem Zeitrahmen nicht arbeitest. Jeden Monate den du nach dem 1ten Geburtstag Deines Kindes kein Einkommen hast, geht mit 0 € in die Berechnung des neuen Elterngeldes. Also erst einmal Kind bekommen, dann sich um Betreuung kümmern, dann schauen ob man TZ innerhalb der EZ machen will/kann und dann über eine mögliche Schwangerschaft nachdenken. Und dann kann man mal schauen ob es überhaupt ein BV noch gibt - zumal das Gesetz gerade so richtig angezogen wird wegen der dauernden Mißbrauchsfällen. Und wenn Du auf das gleiche EG wieder angewiesen bist, dann müsst Du eh erst einmal wieder Vollzeit arbeiten bevor du schwanger werden solltest. Alternativ, in den ersten 4/5 Monaten nach Geburt spätestens wieder schwanger werden.

Mitglied inaktiv - 22.05.2017, 18:57



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