Guten abend,
Ich arbeite seit dem ende meiner ersten elternzeit, bei einer zeitarbeitsfirma, befristet bis nächstes jahr dezember. Wir möchten jetzt wieder schwanger werden.
Wie verhält es sich hier mit dem elterngeldanspruch? Kündigungsschutz?
Wenn ich z bsp erst mitte nä jahres schwanger werden würde?
Danke claudia
von
claudiaundben
am 26.09.2014, 22:02
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
durch die Schwangerschaft ändert sich nichts beid er Beendigung des Vertrages, der AG darf aber nicht vorher kündigen
EG-Anspruch haben Sie aber auch im Falle der Beendigung. Die Höhe bestimmt sich nach dem Verdienst der letzten 12 Monate, wenn Sie ArbGeld I bekommen, zählt der Monate jeweils als "0"
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2014