Hallo Frau Bader und hallo zusammen,
im Dezember bekomme ich mein 2. Kind und habe nun ein paar Fragen zum Thema Elterngeld.
1. Ich bin in einem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis seit 15.08.2013, zuvor war ich in Elternzeit (mit bezug von elterngeld)
2.Ich habe nebenbei ein Kleingewerbe betrieben ( seit 15.08.2013)
Wie verhält sich nun die Berechnung meines Elterngeldes?
Ich habe gehört, dass durch die selbststandigkeit (wenn auch nur gerinfügig und neben einer angestellten Tätigkeit) das Elterngeld mit dem Einkommen des letzten Kalenderjahres (01.01.-31.12) OHNE Elterngeldbezug berechnet wird. Das wäre ich meinem Fall 2011, da meine 1. Tochter am 15.08.2012 geboren wurde (12 Monate Elterngeld bezogen).
Ist dies korrekt?
Fliessen die Einkünfte aus meiner selbständigen Tätigkeit mit in die Berechnung ein?Auch wenn das Elterngeld nach 2011 berechnet wird?
Und welcher Zeitraum wird zur Berechnung genommen?
Vielen Dank
von
Lillisofia
am 17.09.2014, 13:32
Antwort auf:
Elterngeld und nebenberufliche Selbstständigkeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2014