Frage: Elterngeld und Arbeiten

Hallo Fr. Bader, vielleicht können sie mir den sinn meines anliegens erklären. Ich hatte auch schon mit der Elterngeldkasse telefoniert, jedoch die antwort bekommen ist halt so. Zu meiner Frage... unsere Tochter soll diesen Monat zur Welt kommen. Nehmen wir als beispiel den 24,09.2017. Ich würde für ein Jahr zuhause bleiben und Elterngeld beantragen. Heist also vom 24,09.2017-24.09.2018 auch beziehen. Das Elterngeld wird ja immer für den nächsten Monat im vorraus bezahlt. (für mein Verständniss zum Ende des Elternjahres) Also würde ich am 24,08.2018 Elterngeld für den Elterngeldmonat 12 am 24.08.2018 ausbezaht bekommen, Dieser würde dann mein einkommen für 24.08-24.09.2018 darstellen. So nun darf ich laut Elterngeldkasse erst ab dem 24,09,2018 wieder arbeiten gehen, mein gehalt vom arbeitgeber würde ich ja dann erst im oktober erhalten, heißt ich hätte so gesehen einen Monat leerlauf und kein Einkommen. Warum kann ich dann nicht ab 24,08,2018 beginnen zu arbeit und bekomme mein gehalt ende september. Auf die Frage bei der Elterngeldkasse heisst es ich darf nicht vor dem Geburtstag des kindes arbeiten gehen, ich müsste mir jeden monat geld auf die seite legen um diesen leerlauf zu überbrücken. Den das geld vom 24,08,2018-24,09,2018 sei für diesen monat gedacht. Der sinn erschließt sich mir hier jetzt nicht warum muss ich geld auf die seite legen wenn doch eigentlich jeder monat mit Elterngeld abgedeckt ist. Ich verdiene ja nicht zusätzlich, das Geld des Arbeitgebers würde ja erst ende september ausbezahlt werden, und das letzte geld von der Elterngeldkasse im August. laut kasse heist es, es kommt nicht auf den Auszahlungstermin an sondern auf den Geburstag/monat des Kindes alles davor darf nicht gearbeitet werde Wie soll man den geld zurück legen wenn das Elterngeld ja eh geringer ausfällt wie der eigentliche Lohn. Vielen Dank für ihre zeit und antwort

von Hippie mam am 21.09.2017, 10:36



Antwort auf: Elterngeld und Arbeiten

Hallo, verstehe ich nicht. Sie bekommen bis zum 1. Geb. EG und dürfen dann auch wieder arbeiten. Wo ist das Problem? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2017



Antwort auf: Elterngeld und Arbeiten

Dafür bekommst Du ja einmal Lohn/Mutterschutzgeld und Elterngeld parallel. Rechnen wir mal, der Einfachheit halber, in ganzen Monaten: Wenn Dein Kind am 30. September kommt, bekommst Du für Oktober & November Mutterschutzgeld. Das Mutterschutzgeld für November erhältst Du Ende November vom Arbeitgeber. Ebenfalls Ende November bekommst Du aber auch das Elterngeld für Dezember von der Elterngeldkasse - zu dem Zeitpunkt hast Du also doppeltes Einkommen. Davon mußt Du eines "aufheben" für den letzten Monat. Das gleiche "Problem" hat man, wenn man von der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst wechselt bzw. umgekehrt, weil in der freien Wirtschaft normalerweise rückwirkend bezahlt wird, im öffentlichen Dienst aber im Voraus. Beim Wechsel in den öffentlichen Dienst bekommt man im ersten Monat "doppeltes Gehalt" - das Gehalt vom alten Arbeitgeber rückwirkend, das Gehalt vom neuen Arbeitgeber im Voraus. Wenn man in die umgekehrte Richtung wechselt, bekommt man einen Monat lang nichts - der alte Arbeitgeber hat im Voraus bezahlt, der neue Arbeitgeber bezahlt erst rückwirkend. Trotzdem hat man für jeden Monat Geld erhalten.

von Strudelteigteilchen am 21.09.2017, 11:18



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