Liebe Frau Bader,
ich habe zwei Fragen:
1) Darf ich während der Elternzeit 400€ dazu verdienen, ohne dass ich später was zurückzahlen muss?
2)mein Chef meinte, er ist nicht verplichtet nach der Elternzeit mich wieder einzustellen, weil unser Betrieb weniger als 10 Mann ist. Stimmt das wirklich?
Danke!
Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 14:16
Antwort auf:
Elterngeld und 400 Gehalt?Arbeitsstelle nach der Elternzeit sicher?
Hallo,
1. Es wird angerechnet bis auf den Sockel
2. Quatsch
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2011
Antwort auf:
Elterngeld und 400 Gehalt?Arbeitsstelle nach der Elternzeit sicher?
1) Im ersten Jahr wird jedes Einkommen angerechnet, sofern man pro Monat mehr als 300 Euro Elterngeld erhält.
2) Was heißt, "nicht wieder einstellen"? Du bist doch gar nicht gekündigt während der Elternzeit.
Dein Arbeitsvertrag besteht weiter! Er ruht nur!
Das bedeutet nach der Elternzeit arbeitest du ganz normal weiter. Schwierig wird es nur, wenn du auf Teilzeit ändern willst.
"Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gilt ein besonderer Kündigungsschutz. So muss bei der Kündigung von Schwangeren oder Behinderten erst die Genehmigung der Behörden eingeholt werden. So eine Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.
Dasselbe gilt für Arbeitnehmer im Mutterschutz oder während der Elternzeit, ihnen kann auch in einem Kleinbetrieb der Chef nicht ordentlich kündigen. Die immer größer werdende Zahl der Klagen vor den Arbeitsgerichten zeigt aber deutlich dass sich nicht alle an diese Regelung halten und oft erst auf dem Klageweg geklärt werden muss wer seine Kündigung hinnehmen muss und wer nicht." aus:
http://www.bewerbungsmappen-shop.de/bewerbungstipps/recht-gesetz/kuendigungsschutz-bei-kleinbetrieben.html
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 21:50