Hallo Frau Bader,
ich befinde mich momentan in der 36. Ssw, quasi in der Mutterschutz-Frist. Meine Frage ist, ob ich normales Elterngeld auf Grundlage der vergangenen 12 Monate erhalte, wenn ich einen Aufhebungsvertrag (Attest Kündigung/Aufhebung auf ärztlichen Rat) unterschreibe und eine Abfindung in ca. 10.000 € Höhe erhalten würde.
Vielen Dank Vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca K.
von
larissamay
am 24.04.2014, 14:28
Antwort auf:
Elterngeld trotz Aufhebungsvertrag?
Hallo,
ja. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Elterngeld trotz Aufhebungsvertrag?
Elterngeld schon, dafür ist das egal. ABER !!!, ich würde es 1000% sicher vorher prüfen lassen. Und zwar von einem Anwalt vor Ort.
Erstens, Du kannst eh 3 Jahre wegen Elternzeit daheim bleiben. Im ersten Jahr beziehst Du Elterngeld, im 2ten udn 3ten kannst Du dir aussuchen ob Du daheim bleibst (ohne Geld), ob Du Teilzeit bei deinem AG arbeitest, oder ob du Teilzeit bei einem anderen AG arbeitest mit dem OK deines jetzigen AG. Alternativ kannst Du natürlich auch wieder deinen eigentlichen Arbeitsvertrag aufleben lassen und dann wieder normal arbeiten gehen. Solange Du Elterngeöld beziehst, wärst Du zudem Krankenversichert, das fällt weg wenn Elterngeld nicht mehr bezahlt wird. Und wenn Du kein ALG1-Anspruch hast, müßtest Du dich entweder selbst versichert, oder falls verheiratet, in die Versicherung deines Mannes. Weil, die Abfindung dürfte zudem evtl erst einmal zu einer Sperre beim Arbeitsamt führen, ausser die geben vorher schriftlich ihr OK das es keine gibt. Zweitens, da dann ersparnisse, kann es sein das due auch kein Hartz4 bekommst. Liegt halt auch an deinem Alter und ob sonst noch was vorhanden ist.
Fraglich ist auch, wie sicher ist die Abfindung. Weil wenn Du selbst kündigst, weil gesundheitliche Probleme, dann ist das Dein Problem. Ein AG wird dir dann eher einen Vogel zeigen und eher keine Abfindung zahlen.
Wie gesagt, ich würde das wirklich vor Ort prüfen lassen ob das wirklich sinnig in Deinem Falle ist. Oder ob Du nicht erst einmal die Elternzeit besser abwartest.
Mitglied inaktiv - 24.04.2014, 15:29