Sehr geehrter Frau Bader, Bis kurz vor der geburt war ich in dtl als entsandte taetig und war biz zum fünften monat nach der geburt auch ich in deutschland wohnhaft. Bin auch weiterhin in unsere wohnung in dtl angemeldet. Eigentlich stamme ich aus einem anderen eu land und musste vor kurzem Meine beschäftigung aufnehmen. Mein pArtner möchte elternzeit nehmen und zu mir und unser baby kommen um sich um das baby zu kümmern waehrend ich arbeite. Wir werden hier in unsere gemeinsame wohnung wohnen. Kann er elterngeld beziehen? Mfg Deniz
von Deniz1980 am 23.06.2016, 21:40