Elterngeld bei Kündigung, nur anteilig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei Kündigung, nur anteilig?

Guten Tag, ich habe Elternzeit bis zum 4.11.16 Bis dahin wird mir auch Elterngeld bezahlt. Jetzt habe ich aber eine neue Arbeitsstelle ab dem 01.11.16 Und habe auch meinem Arbeitgeber gekündigt bis zum 31.10.16 Bekomme ich die 4 Tage Elterngeld abgezogen und damit ist gut? Oder ist das komplizierter? Vielen Dank und Grüße Esko

von aikmiller am 22.09.2016, 20:49



Antwort auf: Elterngeld bei Kündigung, nur anteilig?

Hallo, wenn Sie ind er Zeit Lohn erhalten, ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2016



Antwort auf: Elterngeld bei Kündigung, nur anteilig?

Das wird anteilig verrechnet. Schicke da einfach Deine Abrechnung für den November hin und dann bekommst Du einen Bescheid.

von Sternenschnuppe am 22.09.2016, 22:15



Antwort auf: Elterngeld bei Kündigung, nur anteilig?

ACHTUNG!!! Ich würde aufpassen das es keine Vollzeit ist für die 4 Tage. Ehrlich gesagt würde ich den neuen AG bitten ob er dich nicht erst ab dem 4.11 beschäftigt. Der 1.11 ist eh Feiertag, blieben dann die 2 Tage. Er kann dir ja für die 4 Tage auch EZ zugestehen. Das Du deinem alten AG zum 31.10. gekündigt hast ist für EZ und EG in dem Falle egal - ebenso wegen Krankenversicherung usw. Problematisch könnte es evtl werden wenn Du aus der EZ herausfällst wegen Vollzeit und damit dann im schlechtesten Fall der Fälle für den ganzen Monat das EG verlierst. DAS !!! würde ich im Vorfeld mit der EG-Kasse abklären. oder wie gesagt den neuen AG bitten darauf zu achten. Bis zu 30 Std die Woche darfst Du ja arbeiten. Nur musst Du das Einkommen dann eben der EG-Kasse melden.

Mitglied inaktiv - 22.09.2016, 22:47



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