Elterngeld bei ELP + Berechnung bei Mischeinkommen + Elterngeld Plus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei ELP + Berechnung bei Mischeinkommen + Elterngeld Plus

Liebe Frau Bader, ich habe 3 für mich grundlegende Fragen zum Elterngeld, die mir heute leider auch bei einer Beratungsstelle nicht beantwortet werden konnten: 1. Ich bekomme im Januar 2016 unser Kind. Meine Eingetragene Lebenspartnerin soll es stiefadoptieren, das dauert aber ca. bis ein Jahr nach der Geburt. Hat sie trotzdem schon vorher Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit? Wir wohnen im gemeinsamen Haushalt. 2. Ich bin angestellt tätig und verdiene daneben freiberuflich mit meiner Weiterbildung zur Psychotherapeutin Geld durch die Ausbildungsbehandlungen, worauf ich Steuern, aber keine extra Sozialabgaben zahlen muss. Wird der Gewinn (vor oder nach Steuern?) davon zur Elterngeldberehnung mit einbezogen? 2.a Mein Gewinn 2015 (also das Jahr vor der Geburt, wofür es aber noch keine Steuererklärung gibt) wird ca. doppelt so hoch sein, wie der Gewinn von 2014 (wofür die Steuererklärung fertig ist). Kann ich zur Elterngeldbeantragung den voraussichtlichen Gewinn für 2015 angeben? 3. Und wie ist das mit dem Elterngeld Plus? Das scheint eine Wissenschaft zu sein und ihr frage mich, wie andere das verstehen... Ich möchte nach der Geburt 3 Monate gar nicht arbeiten, danach weiter in Elternzeit sein und als Teilzeit (ca. 15 Stunden pro Woche) die freiberufliche Tätigkeit ausüben. Wie wirken sich diese Einnahmen auf das Elterngeld aus und wieviel mehr Elternzeit kann ich nehmen? 3.a Kann meine Frau dadurch auch mehr Elternzeit (mit Basiselterngeld) nehmen? Das mit den Bonusmonaten, wenn wir mindestens 4 Monate gemeinsam zuhause bleiben, habe ich (auch) nicht so recht verstanden, erst recht nicht in Kombination mit dem Elterngeld Plus. Also die Frage ist immer, wie hoch das Elterngeld ist, denn dass 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit bestehen, weiß ich. Es ist vielleicht schwierig, das pauschal zu beantworten (wäre mir aber auch lieb, da wir uns noch nicht entschieden haben - hängt ja von der finanziellen Machbarkeit ab). Deswegen mal der hypothetische Fall: ich arbeite die ersten 3 Monate (das ist klar) gar nicht und wäre danach meinetwegen weitere 12 Monate in Elternzeit mit der freiberuflichen Teilzeit. Vier Monate vor Ablauf würde meine Frau mit ihrer Elternzeit beginnen. Wieviel Monate könnte sie dann nehmen mit dem regulären Elterngeldprozentsatz und um welchen Teil würde sich mein Elterngeld reduzieren? Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu viel auf einmal gefragt und klar genug und ich hoffe, dass Ihre Antworten darauf auch anderen weiter helfen. Herzliche Grüße, Luzilu

von Luzilu am 07.10.2015, 22:29



Antwort auf: Elterngeld bei ELP + Berechnung bei Mischeinkommen + Elterngeld Plus

Hallo, 1. Elternzeit u Elterngeld kann auch vom gleichgeschlechtlichen Lebenspartner beantragt werden, wenn diese Partnerschaft urkundlich festgehalten ist (eingetragene Lebenspartnerschaft). 2. Ja, deshalb wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr genommen. 3. Wenn man in TZ arbeiten möchte, ist EGplus besser, da weniger abgezogen wird 3a. Nein. Es gibt insgesamt 14 Mo. zu verteilen. Die kann man eben ganz o halb nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2015



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung

Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Elterngeld Plus Berechnung

Ich arbeite derzeit Vollzeit und mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 6200 EUR. Ich möchte nach der Geburt schrittweise wieder arbeiten. Zum Beispiel fange ich an, 2 Stunden pro Woche zu arbeiten, und steigere mich dann allmählich, bis das Kind etwa 30 Monate alt ist und wieder Vollzeit arbeite. In dieser Zeit kann ich Elterngeld Plus beantrage...


Berechnung Partnerschaftsbonus-Elterngeld

Das wird wie Elterngeldplus berechnet, ja? Aber leider trotzdem meine Fragen: Berechnungsgrundlage ist ja bei Angestellten das Durchschnittsnetto im Berechnungszeitraum, richtig? Womit wird das aber nach Geburt verglichen? Im entsprechenden Lebensmonat des Kindes habe ich 10 Tage ALG2 bezogen und danach angestellt gearbeitet. Zu meiner Überra...


Elterngeld Berechnung

Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 22 entbunden und bin seither in Elternzeit (Basiselterngeld). Nun steht mein Einstieg im September wieder an, Vollzeit zu den alten Konditionen. Allerdings bin ich nun wieder schwanger und muss, aus gesundheitlichen Gründen, wieder ins Beschäftigungsverbot. Mein voraussichtlicher Termin ist der 28....


Elterngeld - welcher Zeitraum fließt zur Berechnung ein?

Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem Elterngeld. Ich beziehe für mein erstes Kind bis Juli 2024 das Basis-Elterngeld und würde gerne ein Gewerbe anmelden. Die Zeit während des Elterngeldbezuges nutze ich, um das Geschäft aufzubauen (Online Werbung schalten, Reichweite erhöhen usw.) um im zweiten Elternjahr wenigstens etwas Geld zu v...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....