Hallo, Ich bin mit meinem 2ten Kind schwanger. Als Erzieherin wurde mir damals in der 6ssw ein Berufsverbot erteilt. Nun bin ich 3jahre später wieder schwanger. Arbeite seit 1 1/2 Jahren wieder. Nun befinden wir uns gerade im Streik also beziehe ich seit 2 Wochen nur Streikgeld. Ich wollte den Streik abwarten und erst dann zu unserem werksarzt um das Berufsverbot evtl aussprechen zu lassen. Jetzt soll dieser noch einige Wochen andauern. Das Streikgeld wird mir nicht auf das spätere Elterngeld angerechnet oder? Somit hätte ich einen großen Verlust. Wie kann ich weiter verfahren? Mich offiziell nicht-streikend melden und anschließend gleich krank melden?
von Jungemom88 am 20.05.2015, 20:55