Unser Sohn Julius ist am 14.05.16 geboren, zum 01.10.15 hatten wir die Steuerklassen getauscht (meine Frau 3 und ich die Steuerklasse 5). Das Elterngeld wurde jetzt aber auf der Grundlage der Steuerklasse 4 berechnet, da der März und April 2016 nicht in den Berechnungszeitraum fallen (wegen Bezug Mutterschaftsgeld). Demnach hat die Steuerklasse 4 überwogen im Berechnungszeitraum. Nach meiner Kenntnis kann ich die Ausklammerung der Monate März 2016 und April 2016 widerrufen. Damit würde dann die Steuerklasse 3 zum tragen kommen für die Berechnung. Aber welches Einkommen wird dann für diese Monate zu Grunde gelegt? Meine Frau hat im März noch bis zum 28. "normal" gearbeitet. Gruß, ein Werder Fan aus dem Norden ;-)
von werder_fan83 am 25.08.2016, 15:42