Elterngeld Plus und wieder Schwanger welche Berechnungsgrundlage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Plus und wieder Schwanger welche Berechnungsgrundlage

Hallo Frau Bader Ich habe ein 10 Monate altes Baby Jetzt bin ich wieder schwanger Meine Frage ich beziehe eine Kombination aus Basis Elterngeld und Elterngeld Plus Also 1. Halbe Jahr Basis Elterngeld Und jetzt für 1 Jahr Elterngeld Plus Das jetztige Kind wird voraussichtlich dann zur Welt kommen wenn meine Elterzeit für Kind 1 beendet wird Meine Frage welche Berechnungsgrundlage wird da genommen? Das was ich vor Kind 1 hatte? Oder bekomme ich alles mit 0€ angerechnet dann also nur 300€? Ich habe noch ein Kind der ist fast 6 Und bin echt am überlegen aus finanziellen Gründen die Ss abzubrechen Danke schonmal im Voraus

von Madga am 05.12.2016, 12:45



Antwort auf: Elterngeld Plus und wieder Schwanger welche Berechnungsgrundlage

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016



Antwort auf: Elterngeld Plus und wieder Schwanger welche Berechnungsgrundlage

Hi, nicht alles mit 0 €, aber doch schon nahezu alles. Jeden Monat nach dem ersten Geburtstag den Du kein Einkommen hast wird mit 0 € in die Berechnung für das neue Elterngeld fließen. Auch dann wenn es die gesplittete rate ist ist das egal, das ist dann nur die Auszahlung der "Sparrate". Mutterschutzzeiten werden aber ausgeklammert. Je nachdem wie weit Du also bist mit der Schwangerschaft werden es einige Monate mit Einkommen sein, die meisten aber ohne. Es sei den Du arbeitest in der zeit dann eben Teilzeit - wäre ja evtl eine Option. Zumal wenn Du EG- Plus hast, das macht ja eh nur dann Sinn. Ach ja, die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Dann bekommst zumindestens noch volles Mutterschutzgeld wie bei Kind1. Falls dann noch EG läuft würde ich das entsprechend abändern oder nachfragen ob das geht EG plus Mutterschutz. den ab Beginn Mutterschutz wärst Du dann ja nicht mehr in EZ wenn Du beendest - faktisch dann also keinen Anspruch auf EG. Das also abklären und notfalls die Splittung dafür aufheben lassen so das es passt. Bis Kind 1 3 Jahre wird bekommst Du zudem dann noch Geschwisterbonus, es wird also so oder so auf jeden Fall mehr wie der reine Mindestsatz von 300 €. Ob es euch langt musst Du schauen. Abbrechen der Schwangerschaft würde ich aber genau überlegen, es gibt immer Mittel und Wege. Immerhin, das meiste für das Kind habt ihr schon, es gibt noch Kindergeld dazu und notfalls auch mal abklären ob ihr nicht Anspruch auf erhöhtes Kindergeld und/oder Wohngeld habt.

Mitglied inaktiv - 05.12.2016, 13:21



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