Hallo,
wir sind ein unverheiratetes Paar und bekommen im Dezember unser 1. gemeinsames Kind. Ich möchte danach 1 Jahr lang komplett in Elternzeit gehen. Ich werde ca. 700€ Elterngeld (laut dem Elterngeld-Rechner) bekommen + Kindergeld. Mein Freund kann mich finanziell in keinster Weise unterstützen, da seine Einkünfte durch das Wohnhaus komplett drauf gehen. Deshalb ist das Elterngeld schon extrem knapp, da ich alle Einkäufe sowie Auto usw. auch noch bezahlen muss.
Zur Krönung habe ich gerade noch gelesen, dass man deftig viele Steuern nach der Elternzeit nachzahlen muss. Das Geld werden wir zu 10000% nicht aufbringen können!!! Stimmt das, dass man nach 1 Jahr Elternzeit Steuern nachzahlen muss?
MfG
von
Minnixox
am 24.07.2014, 14:56
Antwort auf:
Elterngeld - Nachzahlung
Hallo,
dass sie nicht verheiratet sind, werden sie auch nicht zusammen veranlagt. Das Elterngeld fällt unter den so genannten Progressionsvorbehalt. D.h., dass man für das Gehalt, welches man bekommen hat, einen höheren Steuersatz zahlen muss. Für 2014 bekommen sie nur einen Monat Elterngeld, da wird das nicht viel ausmachen. In 2015 werden sicher kein Gehalt haben, welches erhöht werden kann.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
Antwort auf:
Elterngeld - Nachzahlung
Ich nicht. Kommt eben auf den anderen Verdienst an in dem Jahr den man hat.
Was machst denn nach dem einen Jahr Elterngeld ?
von
Sternenschnuppe
am 24.07.2014, 15:04
Antwort auf:
Elterngeld - Nachzahlung
Wenn das Kind im Dezember kommt, bekommst Du ja erst ab Februar 2015 Elterngeld, vorher Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld dann für 10 Monate - also bis Dezember 2015. Danach wirst Du maximal noch ein paar Wochen im Kalenderjahr 2015 arbeiten (wenn ich mal davon ausgehe, daß Du nach dem Elterngeldbezug gleich wieder arbeiten wirst - geht ja nicht anders, wenn das Geld sonst nicht reicht).
Da wird nicht viel an Nachzahlung rausspringen. Ihr werdet getrennt veranlagt, weil Ihr nicht verheiratet seid - in dem Fall ein Vorteil. Dein Einkommen wird über das Kalenderjahr gemittelt, das Elterngeld erzeugt vielleicht einen Progressionssprung, aber wenn an "echtem" Einkommen im ganzen Jahr kaum was rumgekommen ist, dürfte da nicht viel bei rumkommen.
Allerdings solltet Ihr frühestens in 2016 heiraten, falls Ihr das vorhaben solltet.
Du kannst ja mal einen Steuerrechner im Internet bemühen. Die Beträge an Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind ja bekannt.
von
Strudelteigteilchen
am 24.07.2014, 15:45