Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist im April 2017 geboren. Ich hab für 10 Monate Basiselterngeld beantragt, für 4 Monate Elterngeld Plus und für weitere 4 Monate Bonus-Elterngeld. Geplant war, im Februar wieder in Teilzeit in den Job einzusteigen. Jetzt bin ich wieder schwanger und überlege, ob das klug ist. Denn: Wie setzt sich das Elterngeld für Kind Nr. 2 zusammen (ET ist Ende Juli 2018)? Wird das Gehalt, das ich zwischen Februar und Juni (dem Beginn des Mutterschutzes) verdiene, mit einberechnet? Dann würde es ja durch die Teilzeit weniger sein als jetzt. Würde es sich mehr lohnen, die verbliebenen Monate, die ich noch splitten kann (Dezember und Januar), zu splitten und NICHT zu arbeiten, damit das Elterngeld für Kind Nr. 2 komplett wie beim 1. Kind (plus Geschwisterbonus) berechnet wird? Und was bekäme ich in der Zeit des Mutterschutzes? Weiter Elterngeld oder die Mutterschutzleistung in Höhe des normalen Gehalts? Vielen Dank für Ihre Mühe
von Nylie am 19.11.2017, 00:30