Hallo Frau Bader
Ich habe 2 Jahre Elternzeit und ein Jahr Elterngeld beantragt.
Jetzt würde ich gerne nach einem Jahr wieder Teilzeit mit 30 Stunden arbeiten.
Muss mein Arbeitgeber mich Teilzeit einstellen?
Ich hatte ein Gespräch und er meinte wenn ich Samstag nicht arbeiten kann, geht es nicht.
Vielen vielen Dank
von
jennifer1999
am 21.04.2017, 22:33
Antwort auf:
Einstellung in Elternzeit
Hallo,
das kommt darauf an, ob Sie bisher Samstags gearbeitet haben und was im Vertrag steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2017
Antwort auf:
Einstellung in Elternzeit
Wenn Du vorher auch an Samstagen gearbeitet hast, beziehungsweise nicht Montag - Freitag in Deinem Vertrag stehen, dann darf er das.
Du kannst dann aber um Zustimmung bitten woanders in Elternzeit zu arbeiten.
Ggf. kannst Du bei ausreichend Kinderbetreuung dann sogar ALG1 IN Elternzeit bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 21.04.2017, 22:46
Antwort auf:
Einstellung in Elternzeit
Hallo Sternschnuppe,
Ich hätte eine tagesmutter zu dieser sollte meine kleine.
Wenn ich mich dann aber arbeitslos melden muss,um Geld zu bekommen, verfällt dann nicht mein Platz bei ihr?
Leider ist bei uns in der Kita unter 3 Jahren alles voll.
Vielen Dank schonmal für die antworten
von
jennifer1999
am 22.04.2017, 12:16
Antwort auf:
Einstellung in Elternzeit
Nein, das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung, zumindest Halbtags ab 1.
um ALG1 zu bekommen brauchst Du Betreuung. Das beißt sich also nicht.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2017, 12:22