Frau Bader,
wie sieht das eigentlich aus, wenn das Kind aus einer früheren binationalen Beziehung bei der Kindsmutter lebt, dort als 0,5 beim Stiefvater vermerkt ist und der Kindsvater sich im europäischen Ausland aufhält:
können dann jetzt der Kinderfreibetrag voll eingeben werden, weil der KV hier ja nicht steuerpflichtig ist? Oder bleibt es bei den 0,5?
Danke
von
chartinael
am 03.07.2013, 16:35
Antwort auf:
Einkommenssteuer / Kinder
Hallo,
keine Ahnung - ich bin kein Steuerberater. Das weiß das Bürgeramt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2013
Antwort auf:
Einkommenssteuer / Kinder
Ach, vergessen Sies ... sie haben das ja schon voriges Jahr beantwortet ... wie Sie sehen taucht jedes Jahr die gleiche Frage auf! ;)
von
chartinael
am 03.07.2013, 16:36
Antwort auf:
Einkommenssteuer / Kinder
Hallo,
die Frage ist doch zunächst, wie hoch eigentlich das Einkommen ist.
Hat der Kinderfreibetrag überhaupt eine Auswirkung oder steht man sich vielleicht mit Kindergeld besser?
Lieben Gruß
von
Juste
am 03.07.2013, 18:28