Frage: EG und Arbeiten

Weiß hier jemand wie sich das mit dem 2. Jahr EG verhält: prinzipiell sind ja Bezugszeitraum (max. 14 Monate ) und Auszahlungszeitraum (max. 24 Monate) 2 Paar Schuhe. Wenn man während des Bezugszeitraumes dazuverdient wird das ja angerechnet. Aber wie verhält sich das mit dem restlichen Auszahlungszeitraum? Will heißen: 1. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantragt habe und mir das Elterngeld ganz normal, also auf 12/14 Monate auszahlen lasse und ich danach wieder ein bisschen jobben gehe, bekomme ich doch den Verdienst ohne Elterngeldabzüge, oder? 2. Wenn ich - so wie beschrieben - das EG allerdings auch auf 2 Jahre aufgeteilt habe, heißt das, dass ich die ganzen 2 Jahre nichts dazuverdienen darf, ohne dass es mir auf das EG angerechnet wird oder wird hier nur auch wieder der Bezugszeitraum als Grundlage genommen? Kennt sich jemand damit aus? Dr. Google und Co. sind da leider nicht sehr hilfreich und bei der EG-Stelle wollte ich mich erst einmal nicht gleich „verdächtig“ machen, wenn ihr versteht ;)

Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 14:56



Antwort auf: EG und Arbeiten

Hallo, ja, ich kenne mich damit aus. Im zweiten Jahr dürfen Sie etwas dazu verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2015



Antwort auf: EG und Arbeiten

Wann wurde das Kind geboren ?

von Sternenschnuppe am 07.10.2015, 15:25



Antwort auf: EG und Arbeiten

März 2015

Mitglied inaktiv - 07.10.2015, 15:36



Antwort auf: EG und Arbeiten

Dann kannst Du ab dem ersten Geburtstag ohne Abzüge arbeiten. Bekommst ja lediglich die aufgesparte Rate ausgezahlt, der eigentliche Bezug ist beendet. Bezugszeitraum ist immer 1-12 / 14 Auszahlungszeiträume 12-24

von Sternenschnuppe am 07.10.2015, 16:01



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