Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Hallo, ich habe zwei Kinder. Mein Sohn ist nun 4 und meine Tochter wird nächsten Monat 3. Die zwei sind nur 13,5 Monate auseinander. Meine Elternzeit ist nun zum Geburtstag meines 4-Jährigen Sohnes ausgelaufen. Nun erwarte ich Ungeplant unser 3. Kind. Ich weiß es erst seit ende Juli. Die Elternzeit lief jetzt am 05.09.2014 aus. Meinem Arbeitgeber hatte ich natürlich sofort mitgeteilt das ich nun Schwanger bin aber dennoch zum 5.09.2014 wieder in meine damalige Vollzeitstelle kommen möchte. Anhat aber fehlender Antikörper gegen Ringelröteln und Zytomegalie kann ich in der Kinderarztpraxis ohne das Baby zu gefährden nicht Arbeiten. Mein Arbeitgeber stellte mir nun eine Freistellung zum 05.09.2014 aus basierend auf §4 Abs 2 Nr 6 MuschuG. Damals als ich mit meinem Sohn schwanger wurde habe ich von einer Frauenärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Und dann habe ich bis zum Mutterschutz die komplette Schwangerschaft mein Volles Gehalt ganz normal weiter ausgezahlt bekommen. Nun zu meiner Frage, steht mir dieses Gehalt auch wieder zu? Ich war 4 Jahre in Elternzeit (3Jahre für meinen Sohn+1Jahr für meine Tochter---hintereinander ohne Pause) Ich habe so das Gefühl das mein Arbeitgeber drum rum kommen möchte mir keine Entgeldfortzahlung zu erstatten. Da er auch keine Bescheinigung vom Frauenarzt möchte. Dieser wird mir aber jetzt dennoch ein extra Beschäftigungsverbot ausstellen. Welches Recht habe ich? Habe ich ein Recht darauf in meiner Freistellung Gehalt anzufordern? Bzw. das selbige wie vor meiner Elternzeit? Ich bin wirklich total durcheinander, mir kann niemand diese Frage zu 100% beantworten... bitte helfen sie mir. Danke

von Nina4886 am 17.09.2014, 12:23



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Hallo, natürlich! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2014



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Klar, Du hast einen aktiven Arbeitsvertrag. Ein BV kann auch vom Arbeitgeber gegeben werden und Du bekommst Deinen vollen Lohn.

von Sternenschnuppe am 17.09.2014, 13:20



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Hallo und danke für ihre Antwort :) Könnte ich also den vollen Lohn von damals bekommen trotz das ich jetzt 4 Jahre nicht dort war? Wie gesagt denke mein Chef will mir nix zahlen. Meine Krankenkasse weiß von nix. Ich habe dort erstmal heute morgen die Schwangerschaft mitgeteilt und die schicken jetzt meinem Chef einen netten Brief und bitten ihn um die Information der Entgeltfortzahlung! Nur die Krankenkasse sagte mir sie bräuchten das Verbot vom Frauenarzt ausgestellt. Also gehe ich das morgen mit meinem Frauenarzt abklären. Lg

von Nina4886 am 17.09.2014, 13:31



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Das was Du verdienen würdest musst Du bekommen. Der Arbeitgeber bekommt es eh von der Krankenkasse wieder. Hat Dein Arbeitgeber Dir denn irgendwas schriftlich gegeben ?

von Sternenschnuppe am 17.09.2014, 13:50



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Ja, da steht drauf als Betreff: "Freistellung von der Arbeit" Und dann das er mich zum 5.09. von der Arbeit freistellt basierend auf .... Und das er mir ne gute Schwangerschaft wünscht. Aber wenn ich ihn frage ob er noch was braucht ect oder auch die Steuerberaterin der Praxis frage ob sie Sachen braucht abrechnungstechnich blocken alle ab. Vor 4 Jahren hatte ich ganz andere Kontodaten! Ich möchte nur endlich wissen ob ich rein rechtlich das überhaupt bekommen würde. Also das selbe Gehalt wie vor 4 Jahren. ... Ämter oder so wo ich mich schon telefonisch versucht hatte zu informieren, sagen auch das sie glauben das mir das selbige zusteht aber 100% wissen tun sie es nicht. Ja toll :(((

von Nina4886 am 17.09.2014, 14:31



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Ja, es steht Dir ganz sicher zu. Hast Du da denn was unterschrieben ? Steht da was von bezahlte oder unbezahlte Freistellung ? Verlängerung der Elternzeit oder oder oder ? Was steht da genau ?

von Sternenschnuppe am 17.09.2014, 16:44



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Nein ich brauchte nichts unterschreiben. Als ich meinem Arbeitgeber telefonisch mitteilte das ich schwanger bin hatte ich ihm daraufhin alles schriftlich zukommen lassen, also schwangerschaftsbescheinigung, Laborwerte fehlender Antikörper, mitgeteilt das ich aus meiner 4 jährigen Elternzeit zurück in meine vollzeitstelle zum 05.09.2014 kommen will und und... Daraufhin hat er mir die Freistellung geschickt, wo wirklich nur steht das er mich ab 5.09. von der Arbeit freistellt wegen Paragraf 4 Abs 2 Nr. 6 MuschuG und das er mir ne schöne Schwangerschaft wünscht. Fertig! Mehr nicht! Und das macht mich so stutzig...

von Nina4886 am 17.09.2014, 21:37



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

"6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht," Also wirst Du ganz normal Dein Gehalt bekommen, alles gut :-) Den Rest klärt er alleine mit der Krankenkasse.

von Sternenschnuppe am 17.09.2014, 23:32



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Tja meine Krankenkasse weiß von nix! Da war ich gestern schon! Die werden dem jetzt einen netten Brief zu kommen lassen und fragen was es sich mit der Entgeldfortzahlung auf sich hat! Und die Krankenkasse sagte mir ich soll mir das BV vom Frauenarzt geben lassen, das ich ein richtiges Attest vom Arzt benötige. Also Dackel ich heute zum Frauenarzt und hol mir eins. Dennoch bleibt die Frage welches Gehalt mir zusteht? Da ich 4 Jahre nicht dort war und im gesetzt nur was steht mit Durchschnitts Gehalt der letzten 3 Monate bzw. max der letzten 13 Monate... Das bereitet mir Sorge!

von Nina4886 am 18.09.2014, 07:29



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Das was Du unschwanger jetzt verdienen würdest. Ganz ganz sicher :-)

von Sternenschnuppe am 18.09.2014, 09:52



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Vielen Dank :)

von Nina4886 am 18.09.2014, 18:49



Antwort auf: Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?

Vielen Dank Frau Bader! Lieben Gruß

von Nina4886 am 18.09.2014, 18:50



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Freistellung nach 3jähriger Elternzeit - Rechtslage

Hallo! Meine 3-jährige Elternzeit endet Anfang Juli. Für meinen Sohn habe ich erst Mitte September einen Kindergartenplatz. Mein zweites Kind kommt im September in die Schule. Für die knapp 3 Monate habe ich keine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder. Kann ich meinen Arbeitgeber bitten, mich für die 3 Monate oder bis zum Ende des Jahres unbezah...


Freistellung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ihnen gestern schon geschrieben. Ende Februar endet meine jetzige 3jährige Elterzeit und es vergehen 6 Wochen bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist, in denen ich arbeiten muss. Bzw. nicht arbeiten soll, da meine Chefs sagen, eine Einarbeitung für 6 Wochen (im Steuerbüro) würde nicht lohnen. Sie boten mir eine...


Gehalt nach Elternzeit im Beschäfftigungsverbot/ Freistellung bei erneuter SS?

Hallo Frau Bader Ich habe schon versucht mich hier schlau zu lesen doch leider gibt es hier bislang nicht die selbe Situation. Also ich bin zur Zeit noch in Elternzeit (2 1/2 Jahr) bis zum 1.08.2015 und bin nun erneut schwanger. Wir sind vor 6 Wochen von Norddeutschland nach Süddeutschland umgezogen. In meiner ersten SS bekam ich von meinem A...


Freiberufliche Tätigkeit in der Elternzeit (Freistellung)

Hallo Frau Bader, ich bin in einer Festanstellung und plane Elternzeit zu nehmen. Unabhängig vom Elterngeld, darf ich in dieser Zeit freiberuflich tätig sein? Muss ich es meinem Arbeitgeber melden? Wir lange kann ich Elternzeit nehmen? Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitten genommen werden. Muss ich alle drei Abschnitt bei der ersten Anmeld...


Elternzeit oder Freistellung?

Hallo Frau Bader, Es ist geplant, dass mein Mann das dritte Lj unseres Kindes die Betreuung übernimmt. Er möchte sich bei seinem Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen. Ich sage, er soll offiziell Ez einreichen. Was ist die bessere Option? MfG K.


Anspruch auf Urlaub aus Freistellung und Mutterschutz/ Elternzeit?

Liebe Frau Bader, ich fange im September wieder bei meinem alten Arbeitgeber an, jedoch in der Zweigstelle. Als ich damals in der 8 SSW war, wurde ich freigestellt, da ich Erzieherin bin. Jedoch sicherte mir die stellvertretende Leitung schriftlich zu, dass ich noch 16 Tage Anspruch auf Urlaub aus der Freistellung hätte . Jetzt will mir mein ...


Freistellung nach Elternzeit

Nachdem ich einen Aufhebungsvertrag abgelehnt habe,teilt mir der Arbeitgeber dass er keine Position hat und ich nun für 2 Monate freigestellt bin! Bekomme ich Gehalt während der Freistellung und wie soll ich reagieren oder kann ich irgendwelche arbeitsrechtlichen Fehler machen? Danke und VG


Freistellung nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Diese endet mitte April. Gleichzeitig bin ich erneut schwanger (ET 11.8.). Jetzt könnte ich 2 1/2 Monate ein paar Stunden die Woche arbeiten gehen, wenn wir denn einen Kita Platz bekommen... Meine Frage ist: 1. Wie wäre es, wenn mein AG mich unbezahlt freistellt für die Zeit bis zum Mu...


Elternzeit, Elternteilzeit, Freistellung und Nebenjob

Hallo Frau Bader, ich bin gerade etwas ratlos, vielleicht können Sie mir helfen. Mein Kind ist jetzt 14 Monate alt, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und seit Sommer in Elternteilzeit mit 30h/Woche gearbeitet. Jetzt versucht mein AG, mich verhaltensbedingt zu kündigen (die entsprechende Behörde prüft die Zulässigkeit der Kündigung gerade), ha...


Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung

Guten Tag Frau Bader, Ich habe um Juli 2020 Zwillinge entbunden. Habe bis 2026 Elternzeit beantragt und arbeite seit Juli 2022 bereits wieder in Teilzeit. Nun möchten wir umziehen und da wir vermutlich keinen Kindergarten Platz bekommen, möchte ich mich gerne ab Juli wieder Freistellen lassen. Ist dies möglich? Gibt es bestimmte Fristen oder k...