Frage:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Hallo,
ich habe zwei Kinder. Mein Sohn ist nun 4 und meine Tochter wird nächsten Monat 3. Die zwei sind nur 13,5 Monate auseinander. Meine Elternzeit ist nun zum Geburtstag meines 4-Jährigen Sohnes ausgelaufen.
Nun erwarte ich Ungeplant unser 3. Kind. Ich weiß es erst seit ende Juli. Die Elternzeit lief jetzt am 05.09.2014 aus.
Meinem Arbeitgeber hatte ich natürlich sofort mitgeteilt das ich nun Schwanger bin aber dennoch zum 5.09.2014 wieder in meine damalige Vollzeitstelle kommen möchte.
Anhat aber fehlender Antikörper gegen Ringelröteln und Zytomegalie kann ich in der Kinderarztpraxis ohne das Baby zu gefährden nicht Arbeiten.
Mein Arbeitgeber stellte mir nun eine Freistellung zum 05.09.2014 aus basierend auf §4 Abs 2 Nr 6 MuschuG.
Damals als ich mit meinem Sohn schwanger wurde habe ich von einer Frauenärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Und dann habe ich bis zum Mutterschutz die komplette Schwangerschaft mein Volles Gehalt ganz normal weiter ausgezahlt bekommen.
Nun zu meiner Frage, steht mir dieses Gehalt auch wieder zu? Ich war 4 Jahre in Elternzeit (3Jahre für meinen Sohn+1Jahr für meine Tochter---hintereinander ohne Pause)
Ich habe so das Gefühl das mein Arbeitgeber drum rum kommen möchte mir keine Entgeldfortzahlung zu erstatten. Da er auch keine Bescheinigung vom Frauenarzt möchte. Dieser wird mir aber jetzt dennoch ein extra Beschäftigungsverbot ausstellen.
Welches Recht habe ich? Habe ich ein Recht darauf in meiner Freistellung Gehalt anzufordern? Bzw. das selbige wie vor meiner Elternzeit?
Ich bin wirklich total durcheinander, mir kann niemand diese Frage zu 100% beantworten... bitte helfen sie mir.
Danke
von
Nina4886
am 17.09.2014, 12:23
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Hallo,
natürlich!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2014
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Klar, Du hast einen aktiven Arbeitsvertrag. Ein BV kann auch vom Arbeitgeber gegeben werden und Du bekommst Deinen vollen Lohn.
von
Sternenschnuppe
am 17.09.2014, 13:20
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Hallo und danke für ihre Antwort :)
Könnte ich also den vollen Lohn von damals bekommen trotz das ich jetzt 4 Jahre nicht dort war?
Wie gesagt denke mein Chef will mir nix zahlen. Meine Krankenkasse weiß von nix. Ich habe dort erstmal heute morgen die Schwangerschaft mitgeteilt und die schicken jetzt meinem Chef einen netten Brief und bitten ihn um die Information der Entgeltfortzahlung!
Nur die Krankenkasse sagte mir sie bräuchten das Verbot vom Frauenarzt ausgestellt. Also gehe ich das morgen mit meinem Frauenarzt abklären.
Lg
von
Nina4886
am 17.09.2014, 13:31
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Das was Du verdienen würdest musst Du bekommen.
Der Arbeitgeber bekommt es eh von der Krankenkasse wieder.
Hat Dein Arbeitgeber Dir denn irgendwas schriftlich gegeben ?
von
Sternenschnuppe
am 17.09.2014, 13:50
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Ja, da steht drauf als Betreff: "Freistellung von der Arbeit"
Und dann das er mich zum 5.09. von der Arbeit freistellt basierend auf .... Und das er mir ne gute Schwangerschaft wünscht.
Aber wenn ich ihn frage ob er noch was braucht ect oder auch die Steuerberaterin der Praxis frage ob sie Sachen braucht abrechnungstechnich blocken alle ab. Vor 4 Jahren hatte ich ganz andere Kontodaten!
Ich möchte nur endlich wissen ob ich rein rechtlich das überhaupt bekommen würde. Also das selbe Gehalt wie vor 4 Jahren. ... Ämter oder so wo ich mich schon telefonisch versucht hatte zu informieren, sagen auch das sie glauben das mir das selbige zusteht aber 100% wissen tun sie es nicht. Ja toll :(((
von
Nina4886
am 17.09.2014, 14:31
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Ja, es steht Dir ganz sicher zu.
Hast Du da denn was unterschrieben ?
Steht da was von bezahlte oder unbezahlte Freistellung ? Verlängerung der Elternzeit oder oder oder ? Was steht da genau ?
von
Sternenschnuppe
am 17.09.2014, 16:44
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Nein ich brauchte nichts unterschreiben. Als ich meinem Arbeitgeber telefonisch mitteilte das ich schwanger bin hatte ich ihm daraufhin alles schriftlich zukommen lassen, also schwangerschaftsbescheinigung, Laborwerte fehlender Antikörper, mitgeteilt das ich aus meiner 4 jährigen Elternzeit zurück in meine vollzeitstelle zum 05.09.2014 kommen will und und...
Daraufhin hat er mir die Freistellung geschickt, wo wirklich nur steht das er mich ab 5.09. von der Arbeit freistellt wegen Paragraf 4 Abs 2 Nr. 6 MuschuG und das er mir ne schöne Schwangerschaft wünscht. Fertig! Mehr nicht! Und das macht mich so stutzig...
von
Nina4886
am 17.09.2014, 21:37
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
"6.
mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,"
Also wirst Du ganz normal Dein Gehalt bekommen, alles gut :-)
Den Rest klärt er alleine mit der Krankenkasse.
von
Sternenschnuppe
am 17.09.2014, 23:32
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Tja meine Krankenkasse weiß von nix!
Da war ich gestern schon! Die werden dem jetzt einen netten Brief zu kommen lassen und fragen was es sich mit der Entgeldfortzahlung auf sich hat! Und die Krankenkasse sagte mir ich soll mir das BV vom Frauenarzt geben lassen, das ich ein richtiges Attest vom Arzt benötige. Also Dackel ich heute zum Frauenarzt und hol mir eins.
Dennoch bleibt die Frage welches Gehalt mir zusteht? Da ich 4 Jahre nicht dort war und im gesetzt nur was steht mit Durchschnitts Gehalt der letzten 3 Monate bzw. max der letzten 13 Monate... Das bereitet mir Sorge!
von
Nina4886
am 18.09.2014, 07:29
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Das was Du unschwanger jetzt verdienen würdest.
Ganz ganz sicher :-)
von
Sternenschnuppe
am 18.09.2014, 09:52
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Vielen Dank :)
von
Nina4886
am 18.09.2014, 18:49
Antwort auf:
Gehaltszahlung in Freistellung trotz 4 jähriger Elternzeit?
Vielen Dank Frau Bader!
Lieben Gruß
von
Nina4886
am 18.09.2014, 18:50