Darf mein Kind den Kindergarten weiter besuchen bei Umzug?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein Kind den Kindergarten weiter besuchen bei Umzug?

Hallo ich hab da eine Frage bezüglich Umzug in einen anderen Bundesland. Mein Sohn besucht ein Kindergarten in NRW Und es steht bald einen Umzug an. Eventuell nach Rheinland Pfalz die Grenze ist ein Katzen Sprung entfernt. Ich würde mein Sohn ungerne aus seinem Kindergarten reißen da er da sehr gut aufgehoben ist und dort auch einen förderplatz hat den er braucht. Dürfte er weiter hin den Kindergarten besuchen oder muss er dann wechseln? Und wie siehts mit seiner Schwester aus sie geht noch nicht in den Kindergarten würde sie aber gerne in dem selben schicken. Und Später auch in einer Grundschule in NRW Danke für die Antwort

von babydream1315 am 04.06.2017, 14:31



Antwort auf: Darf mein Kind den Kindergarten weiter besuchen bei Umzug?

Hallo, Sie haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf einen Platz in der Gemeinde, in der Sie leben, da auch nur dann die Kosten abgesetzt werden können. Man kann versuchen, dass die eine Gemeinde der anderen Gemeinde die Kosten erstattet, wenn dort genug Plätze zur Verfügung stehen, ein Anspruch haben Sie jedoch nicht. Dadurch, dass Sie sogar das Bundesland wechseln, ist es noch schwieriger. Mit der Grundschule geht das dann mal alle Mal. Mein Onkel wohnt an der Grenze zu Hamburg und ist in Hamburg Lehrer, seine Tochter aber durfte nicht, um die Ferien anzugleichen, auch in eine Schule in Hamburg, sondern musste nach Niedersachsen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2017



Antwort auf: Darf mein Kind den Kindergarten weiter besuchen bei Umzug?

Wenn es ein staatlicher Kindergarten ist wird das eher schwierig. Denn die Gemeinde bezuschusst für "ihre" Kinder. In Zeiten von zu wenig Betreuungsplätzen werden auswärtige Kinder eher selten genommen, denn man muss erst den Betreuungsanspruch der eigenen Kinder erfüllen. Bei uns muss man sogar wechseln, wenn man in einen anderen Stadtteil umzieht (und wir haben nur ca. 15500 Einwohner). Bei der Grundschule ist es genauso. Bei staatlichen Grundschulen ist sogar genau vorgeschrieben welche zu welchem Wohngebiet gehört. Nur bei privaten Grundschulen hat man die Wahlmöglichkeit. Ausnahme ist, wenn die Betreuung nach der Schule woanders stattfindet.

von Ally79 am 04.06.2017, 21:33



Antwort auf: Darf mein Kind den Kindergarten weiter besuchen bei Umzug?

Das Problem ist, dass die neue Gemeinde dann den Platz in der alten bezahlen müsste und das, sofern genug eigene Plätze (in der Gemeinde) da sind natürlich nicht zusätzlich möchte und auch nicht rechtfertigen könnte. Umzug in ein anderes Bundesland macht das noch schwieriger. Selbst in Gemeinden mit relativ hohem Elterbeitrag reicht dieser nur für einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

von Lina_100 am 05.06.2017, 23:15



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