Darf mein AG nach der EZ eine Anfrage auf Teilzeitarbeit ablehnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein AG nach der EZ eine Anfrage auf Teilzeitarbeit ablehnen?

Hallo Frau Bader, bald endet meine EZ und ich habe jetzt eine Anfrage auf Teilzeitarbeit bei meinem AG gestellt. Im Gesprech sagte er mir bereits, das ich eine Antwort bekommen werde, wo die TZ-Arbeit abgelhnt wird. Mein Arbeitsplatz wäre auch bereits belegt. Er könnte mir auch kein Arbeitsplatz im Betrieb anbieten, sondern nur Außendienst und das von 9Uhr bis 18Uhr. Als ich Ihn nähreres zu den Aufgaben oder zu den konditionen gefragt habe, konnte er mir keine konkreten Angaben machen. Er sagte nur so oder ein Aufhebungsvertrag könnte er mir anbieten. Darf er so vorgehen? Ich hatte ganz andere Arbeitszeiten und meine Arbeit sah auch anders aus. Und wenn ich ein Aufhebungsvertrag unterschreibe, bekomme ich doch kein ALG I. Oder? Also mir kam es so vor, als ob er froh ist, wenn er mich los ist. Und es war so ungerecht! Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Amorante

von Amorante am 15.02.2013, 23:03



Antwort auf: Darf mein AG nach der EZ eine Anfrage auf Teilzeitarbeit ablehnen?

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2013



Antwort auf: Darf mein AG nach der EZ eine Anfrage auf Teilzeitarbeit ablehnen?

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Das hilft mir sehr. Und die Vorraussetzungen erfülle ich und der AG. allerdings habe ich den Antrag persönlich abgegeben und habe mir den Empfang nicht bestätigen lassen. ich traue denen leider zu, dass die jetzt sagen wir haben von Ihnen kein Antrag erhalten. Und ich kann es nicht beweisen. soll ich lieber noch einmal per Einschreiben oder per Mail den Antrag zu senden. Ich bin mir so unsicher. Ich möchte die ja auch nicht verägern, aber mein Job steht auf dem Spiel. Was kann ich da am besten tun, bevor die 3 monatige Frist abgelaufen ist? Vielen Dank noch einmal! LG Amorante

von Amorante am 18.02.2013, 21:25



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