Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage. Mein Arbeitsvertrag läuft aus und ich habe nun ein Arbeitszeugnis erhalten. Da ich sehr schnell ein Beschäftigungsverbot während meiner Schwangerschaft bekam und dann in Mutterschutz und Elternzeit ging, habe ich faktisch fast gar nicht bei dem Arbeitgeber gearbeitet. Es steht nur eine Auflistung meiner Aufgabenbereiche da und dann der Satz, dass eine genaue Beurteilung meiner Arbeit nicht möglich ist, aufgrund von Schwangerschaft. Ist dies zulässig oder muss der Satz auf jeden Fall raus? Schließlich kann man ja eh erkennen, dass ich nicht persönlich beurteilt wurde, dass muss ich doch dann sowieso später erklären. Mit freundlichen Grüßen, luminita
von luminitza am 14.02.2013, 22:56