Guten Abend Frau Bader,
ich möchte alles richtig machen,daher bitte ich Sie um einen Rat.
ich bin am 01.09.2016 für 2 Jahre in Elternzeit gegangen.Wir haben ein Pflegekind (4 Jahre).Nun würde ich gern ab Febr. 2018 wieder in Teilzeit 15-20Std., zurück in meinen Job.Dies ist auch kein Problem.Ich kann dies ja bis zu 7 Wochen vorher beantragen.Nun möchte mein Vorgesetzter,dass ich Ihn ab sofort für ca.8 Wochen je 16Std unterstütze.Leider weiß ich überhaupt nicht,wie das rechtlich läuft...muss ich das melden,oder könnte ich mir diese Std. gut schreiben lassen..sollte ich da besser etwas schriftlich vereinbaren oder kann ich die Teilzeit auch unterbrechen (Antrag zurück datieren und von Mitte Nov.- Febr.aussetzen)...ich hoffe,Sie verstehen mein Problem und können mir einen Rat geben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
MfG Kuschelweichi
von
kuschelweichi
am 02.10.2017, 20:51
Antwort auf:
Darf ich in meiner Elternzeit meinem Arbeitgeber aushelfen
Hallo,
das ist unprolematisch möglich
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2017
Antwort auf:
Darf ich in meiner Elternzeit meinem Arbeitgeber aushelfen
Ich hab in meiner EZ zwischendurch auch immer gearbeitet, das ist problemlos.
Mach es aber schriftlich und reich bei deinem AG formlos ein, dass du für die Zeit von bis für x Stunden arbeitest. Wennndu sicher weißt, wann du nochmal gehen wirst mach das auch fest.
"problematisch" wird das nur, wenn du noch EG bekommst, dann musst du die TZ der EG Stelle melden und hast Abzüge beim EG. Deshalb würde ich das jetzt nur machen, wenn mein Job dran hängt. Ansonsten musst du das nicht melden. eZ besteht zwischen Dir und deinem WG. So lange ihr euch einig seid ist das ausreichend. Aus eigener Erfahrhng kann ich aber nur zu schriflichen Absprachen raten und sei es, dass er dir die Vereinbarung per Mail noch ein!al bestätigt.
Da mit Stunden aufsparen tricksen... naja, bekommst du noch EG ware das Betrug, wenn nicht ist es unnötig.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 02.10.2017, 21:07