Hallo Frau Baden, meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Std . Mo - Do 9 Std Freitags 5 Std Ist diese Arbeitszeit erlaubt? Im Mutterschutzgesetz steht zusätzlich .....oder 90 Std in der Doppelwoche. Muss dieses Kriterium zusätzlich erfüllt sein, oder wird jeder Tag einzelnd betrachtet? Ich verstehe es so, ich dürfte Montag bis Donnerstag lediglich nur 8.5 Std arbeiten. Vielen Dank im voraus. M. Iwersen
von Mo1510 am 05.02.2016, 16:34