Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Hallo Frau Bader, ET=25.01.2016 Lohnsteuerklasse III ab 08.2015 Geburt in der 34 SSW (kein Mutterschutz vor der Geburt) Diese Konstellation führt, zu einer massiven Benachteiligung beim Elterngeld: Durch den nicht vor der Geburt genommenen Mutterschutz ist der Bezug von Elterngeld um 6 Wochen verkürzt: Statt 10 Monate sind es nur noch 8.5. Durch den Geburtstermin bzw. durch den nicht erhaltenen Mutterschutz im Monat 01.2016 ist die Einklammerung des Monats 01.2016 im Bemessungszeitraum nicht möglich. Dadurch wird die Steuerklasse 4 nicht 3 als überwiegend angesehen. Durch diese Konstellation gehen uns mehrere Tausend Euro verloren, kann man in irgend einer Weise dagegen vorgehen?

von doleman am 05.02.2016, 14:52



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Hallo, mmmm. Das MG, was andere vorher nehmen, wird hinten dran gehängt und deshalb hat man länger MG und weniger lang EG? Ja, das stimmt - aber dafür bekommt man es auch 4 Wo länger (ist ja höher als EG). Auch das mit der Lohnsteuerklasse stimmt - wobei es lt. BMFSFJ 7 Mo sein müssen. Ein Gesetz ist für eine Vielzahl von Fällen - da kommt es zu Ungleichbehandlungen...wie will man es anders regeln? Evtl. die Eg-Zahlung verlängern? Da fühlen sich die anderen Eltern wieder benachteiligt. Liebe Grüße NB (deren erstes Kind auch in der 34. SSW geboren worden ist)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2016



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Die bessere Lohnsteuerklasse hätte 7 Monate bestehen müssen. Das wäre doch auch bei normalen Zeiten nicht gegeben gewesen. August - Januar ergibt nur 6 Monate. Der volle Februar hätte noch gefehlt. Zum Elterngeld : Um die Zeit davor und um die 4 Wochen wegen Frühgeburt verlängert sich der Mutterschutz, also insgesamt 18 Wochen anstelle von 14 Wochen in denen es den vollen Lohn gibt. Da gibt es also keine finanzielle Benachteiligung beim Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 05.02.2016, 15:00



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Welche finanzielle Einbuße? Normalerweise hättest Du 6 Wochen Mutterschutz VOR der Geburt gehabt mit 100% Lohn (AG-Anteil + KK-Anteil), dann 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld mit wieder 100% (AG-Anteil + KK-Anteil und dann bestenfalls (wenn nicht Alleinerziehend) 10 Monate ca. 67% Elterngeld. Nun hast du die 6 Wochen Mutterschaftsgeld von vor der Geburt mit 100% + statt 8 Wochen 12 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt auch mit 100% (AG-Anteil + KK-Anteil) Und dann eben statt 10 Monate nur etwa 9 Monate ca. 67% Elterngeld. Also in etwas 33% mehr für die 4 Wochen verlängerten Mutterschutz. Ganz simpel da keine genaue Daten/zahlen. Was du verlierst ist der zeitliche Faktor. Du bist halt 6 Wochen weniger daheim als wie wenn Kind termingerecht gekommen wäre. Und, ich kann mich irren, auch steuerlich geht euch da nichts verloren. Den das Geld bekommt ihr ja wo über die Steuererklärung wieder. Wenn auch Elterngeld nicht versteuert werden muss, es wird trotzdem bei der Steuererklärung mit berücksichtigt. Nicht wenige müssen dann später sogar Steuern nachzahlen wegen falscher Steuerklassenwahl und Elterngeldbezug. Wenn ihr es also jetzt nicht bekommt, dann bekommt ihr das Geld über die Steuererklärung. Was ihr natürlich machen müsst, ihr müsst euch die Frühgeburt bescheinigen lassen falls noch nicht erfolgt. Und, mehrere tausend € kann ich mir nicht vorstellen, außer wirklich der absolute Höchstsatz an Elterngeld läge zugrunde. Selbst dann halte ich das aber eher für fraglich. Aber dafür will ich nicht meine Hände ins Feuer legen, irgendwie werdet ihr ja an diese Zahlen gekommen sein.

Mitglied inaktiv - 05.02.2016, 16:50



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6 vorher die angehängt werden, 8 eh danach und 4 wegen Frühgeburt. Macht 18 Wochen volle Lohnfortzahlung. Kinder um den Termin, da hat man danach nur 8 Wochen Lohnfortzahlung. Da Elterngeld immer ab Geburt gezahlt wird haben da also eher Eltern mit späreren Kindern finanzielle Nachteile. Alles rein finanziell gesehen. Ich hoffe dem Baby aus dem Post hier geht es gut und hat den frühen Start gut überstanden.

von Sternenschnuppe am 05.02.2016, 17:25



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Hallo, auch ich habe ein Frühchen und empfinde das als ungerecht. Meiner Erfahrung nach verstehen das nur andere Frühcheneltern, andere empfinden das als finanziellen Vorteil. Das ist zum einen sicher so, Mutterschaftsgeld höher ist, allerdings enden die Zahlungen viel früher als geplant. Und vor allem kann man über die Elterngelmonate nicht so frei verfügen wie andere Eltern. Es bleiben ja nur 8.5 Monate übrig die der Vater nehmen kann. Kann ja auch sein, dass alles anders geplant war und der Vater 12 Monate Elternzeit mit Bezug hätte nehmen sollen, da das finanziell besser gewesen wäre. Wegen der Steuerklasse glaube ich nicht, dass das ein Nachteil ist. Ich kenne mehrere, die vorher geändert haben um mehr Elterngeld zu bekommen und dann hohe Steuern zurückzahlen mussten. Außerdem müssten es 7 Monate der Steuerklasse sein. Hättet ihr das gehabt? Viel Glück euch Luvi

von luvi am 06.02.2016, 10:22



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Vielleicht begreife ich es ja einfach nur nicht. Das mit dem Vater der 12 Monate nehmen wollte ein Nachteil ist, weil ihm diese durch den verlängerten Mutterschutz nicht mehr zur Verfügung stehen ok. Begriffen. Wobei mich sehr interessieren würde wie viel % es wirklich sind, wo die Männer die 12 Monate nehmen. Fakt ist doch aber, dass es 12x Elterngeld ab Geburt gibt. Vorher haben alle ihr normales Einkommen. Bis zum ersten Geburtstag. Richtig ? Dann hat doch die Frau mehr Geld bis zum ersten Geburtstag die 4x noch den vollen Lohn bekommt nach der Geburt, als die, die nur 2x noch den vollen Lohn bekommt. Rein finanziell, es geht nicht um die emotionalen Belastungen durch die Frühgeburt und was da dranhängt. Wo ist also der finanzielle Nachteil ? Bekommt die Frau das Elterngeld, dann kann sie ja auch für sich die volle Auszahlung Mutterschutzgeld teilen und beiseite legen. Kommt also auch finanziell genau so weit als wenn sie Monat 3&4 hätte teilen können. Und hat mehr weil sie vollen Lohn teilt.

von Sternenschnuppe am 06.02.2016, 13:51



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Bei einem Kind vor ET gibt es 14 Wochen Mutterschaftsgeld. Kommt das Kind auch noch vor dem Mutterschutz gibt es die vier Wochen mehr für das Frühchen, insgesamt also 18 Wochen. Was die Posterin vermutlivh meint ist, dass diese sechs Wochen aus dem EG Bezug "rausfallen". D.h. bei Geburt an ET bekommt man die sechs Wochen Mutterschutzgeld + 12 Monate EG (die Mutterschutzzeit nach ET kann man hier nicht einbeziehen, da es die ja immer gibt. Bei Geburt vor Mutterschutz bekommt man die sechs Wochen Mutterschutzgeld + (12 Monate - 6 Wochen) EG, also " kürzer" EG, egal wer das bezieht. So ist es vermutlich gemeint. Durch das Frühchen bekommt man ja aber vier Wochen extra Mutterschutz, wo es ja auch mehr Geld gibt. Für mich wiegt sich das finanziell auf, da man in den vier Wochen Mutterschutz wahrscheinlich mehr bekommt als in den sechs Wochen EG. Klar ist es "doof", wenn der Vater zwölf Monate nehmen wollte, aber das ist sicherlich eher die Ausnahme. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 07.02.2016, 20:07



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Ab Geburt gerechnet hat die Frühchenmutter aber rein rechnerisch deutlich mehr Geld bis das Kind 1 ist. Das ist rechnerisch ja nun einmal so. Sie hat weniger Freizeit vor der Geburt, aber finanziell ist sie nicht schlechter gestellt. Sie hat vorher ihr Einkommen, die andere Mutter das Einkommen durch den Mutterschutzlohn. Also kein Nachteil. Nach der Geburt 4,5 x vollen Lohn bei Beispiel 34 SSW geboren, die andere Mutter 2x. Bei beiden endet der Elterngeldbezug nach 12 Monaten. Es heißt ja nun einmal ab Geburt, und nicht ab errechnetem ET gibt es 12x Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 07.02.2016, 21:11



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Hallo, weitere Beispiele, wo ich eine Benachteiligung der Frühcheneltern sehe. Bekommt man in der Elternzeit ein weiteres Kind, ein Frühchen, bekommt man insgesamt nur 12 Monate Geld, ansonsten 6 Wochen länger, da ja der Mutterschutz vor der Geburt bezahlt werden würde. Je nach Verdienst kann das trotz längerem Mutterschutzgeldbezug ein finanzieller Nachteil sein. Einen weiteren finanziellen Nachteil sehe ich, wenn der Vertrag während der Elternzeit ausläuft. Krankenkasse muss man ja während Elterngeldbezugszeit nicht zahlen. Lässt man sich dieses halbiert auszahlen, ist doch normalerweise die letzte Zahlung nach 22 Monaten, bei Frühchen schon nach ca. 20Monaten. Oder hab ich hier einen Denkfehler. Luvi

von luvi am 07.02.2016, 22:36



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Damit das verständlich wird würde hier nocheinmal die Erklärung: Zur Lohnsteuerklasse: Man kann ein Mutterschaftsmonat ausklammern (in diesn Fall Januar). Dann wären es 6 Monate. Bei 6 Monaten wird für die bessere Lohnsteuerklasse entschieden d.h. es reichten 6 Monate. Bezüglich des Mutterschutzes und Elterngelds. Gehen wird von einen Nettogehalt von 3000 Euro (Lohnsteuerklasse III) Variante Geburt 34. SSW: 18 Wochen Mutterschutz: 16 x 750 + 12000 2 x 750 + 1500 auf EG (1800) aufgestockt + 300 7 Monate EG 7 x 1800 + 12600 = 26400 Variante Geburt 40. SSW 14 Wochen Mutterschutz 12 x 750 + 9000 2 x 750 + 1500 auf EG (1800) aufgestockt + 300 10 x 1800 (Elterngeld) + 18000 = 28800 Macht einen Verlust durch die Fühgeburt von 2400 Euro, durch die Lohnsteuerklasse kommen nochmal 10 x 150 = 1500 dazu. D.h. Durch eine Normalentbindung hätten wir 1500 + 2400 = 3900 Euro mehr.

von doleman am 08.02.2016, 10:32



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Habe einen Fehler drin, deshalb nochmal ein Update... Variante Geburt 40. SSW 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt 6 x 750 + 4500 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt 8 x 750 + 6000 10 x 1800 (Elterngeld) + 18000 = 28500 1500 + 2100 = 3600 weniger Entscheidend ist dass man durch die Frühgeburt 3 Monate Elterngeld verliert. Siehe im Beispiel verbliebene 7 Monate Elterngeld bei Frühgeburt vs. 10 Monate bei Normalentbindung. Durch den 18 Wöchigen Mutterschutz nach der Geburt gehen 5 Monate EG verloren, durch den 8 Wöchigen dagegen nur 2 Monate von den 12 zur Verfügung stehenden.

von doleman am 08.02.2016, 11:21



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750€ sind was ? 12000 € ? Schreibst Du das mal dazu ? Wegen der LSK braucht man 7 Monate. Die bessere Lohnsteuerklasse muss mehr Monate haben. 6/6 wäre nicht mehr.

von Sternenschnuppe am 08.02.2016, 11:45



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Habe einfach die 3000 Euro Netto durch 4 geteilt damit man mit Wochen Rechnen kann = 750 Euro. Bei der Elterngeldstelle wurde mir gesagt mit 6/6 wird die bessere LSK genommen

von doleman am 08.02.2016, 12:38



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Hier noch einmal die Berechnung (hoffe das man das jetzt Nachvollziehen kann) Gehen wird von einen Nettogehalt von 3000 Euro (Lohnsteuerklasse III) Variante Geburt 34. SSW: 18 Wochen Mutterschutz: 16 x 750€ = 12000€ 2 x 750€ = 1500€ auf Elterngeld (1800€) aufgestockt = 1500€ + 300€ 7 Monate EG 7 x 1800€ = 12600€ Gesamt: 12000€ + 1500€ + 300€ + 12600€ = 26400€ Variante Geburt 40. SSW 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt 6 x 750€ = 4500€ 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt 8 x 750€ = 6000€ 10 x 1800€ (Elterngeld) =18000€ Gesamt : 4500€ + 6000€ + 12600€ = 28500€ Durch die Frühgeburt 2100€ weniger. Durch durch die Lohnsteuerklasse 150€ Monatlich verloren: 150 x 10 = 1500€ Insgesamt also 2100€ + 1500€ = 3600€ weniger durch die Frühgeburt.

von doleman am 08.02.2016, 13:20



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Du rechnest bei der Frau die in der 40. SSW entbunden hat immernoch mit 14 Wochen Mutterschutzlohn. Gibt aber nur noch 8. Die 6 Wochen vorher sind da schon weg. Also verringert es sich bei ihr bei 3000€ im Monat wieder um 4500€. Da wo die Frühchenmama noch Lohn hat, verbraucht die andere doch schon Mutterschutzlohn. Es gibt keine finanzielle Benachteiligung.

von Sternenschnuppe am 08.02.2016, 13:25



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/elterngeld-und-steuerklasse/

von Sternenschnuppe am 08.02.2016, 13:59



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Naja, die 6 Wochen Mutterschutz hat Sie ja durch die Frühgeburt in der 34 SSW verloren. Ich sehe das so: Wenn ich die gesamten für die Geburt erhaltenen Leistungen (Mutterschaftsgeld und Eltergeld vor und nach der Geburt) zusammenrechne, dann gibt es für eine Entbindung zum regulären ET (40 SSW) 2100€ (lassen wir mal die Lohnsteuer weg) mehr als für eine Entbindung in der 34 SSW. Das ist nicht Fair weil man durch die Frühgeburt, die mit einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt verbunden ist eigentlich mehrkosten hat (Fahrt, ggf. Unterkunft usw.).

von doleman am 08.02.2016, 14:28



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Bezüglich der Steuerklasse: https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/ Im Kommentar stehts drin: Wann 6 und wann 7 Monate in der Steuerklasse III? Ausnahme: Die Steuerklasse auf dem Lohnzettel des letzten Monats ist dann NICHT maßgeblich, wenn im Bemessungszeitraum (in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz beginnt) eine andere Steuerklasse in der ÜBERWIEGENDEN Zahl der Monate auf dem Lohnzettel stand. So steht es im Paragraf 2c Absatz 3, Satz 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Das bedeutet im Ergebnis: Wer direkt vor der Geburt die Steuerklasse III hat, muss nur sechs Monate im Bemessungszeitraum in der Steuerklasse III gewesen sein. Wer direkt vor der Geburt in der Steuerklasse V ist, bekommt die Steuerklasse III nur anerkannt, wenn er insgesamt in sieben Monaten des Bemessungszeitraums in der Steuerklasse III war.

von doleman am 08.02.2016, 14:36



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Frühgeburt

Auf die Zeitspanne die man nicht arbeiten muss passt das. Aber nicht auf die Zeit insgesamt. Die Frühchenmutter verliert die freie Zeit vor dem Kind alleine Zuhause, dass das abgesehen von so einer Frühgeburt doof ist, keine Frage. Es wäre dann sinnvoll zu sagen Elterngeld 12x ab eigentlichem Entbindungstermin. Heißt aber ab Geburt, für alle. Schauen wir, was Frau Bader sagt, ich habe einen Knoten im Kopf, aber der finanzielle Nachteil will sich mir nach wie vor nicht erschließen. Weil : Vor der Geburt haben beide identische Zahlen, die Frühchenmama danach mehr. Das belegen mir zumindest die Zahlen :-) Wegen LSK sagt Frau Bader hier auch immer 7 Monate, aber entscheidend ist ja auch was Eure Elterngelststelle Euch dann berechnet.

von Sternenschnuppe am 08.02.2016, 15:08



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