Elterngeld erst später in Anspruch nehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld erst später in Anspruch nehmen

Liebe Frau Bader, kurz zu den Fakten: Der Geburtstermin für meinen Sohn ist der 15.05.2017. Der Mutterschutz läuft daher voraussichtlich bis 15.07.17. Im Anschluss möchte ich nicht in Elternzeit gehen, da mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.17 ausläuft und mein Urlaubsanspruch und meine Überstunden ausreichen um die Zeit bis zum Ende meines Vertrages überbrücken zu können. In diesen 1 1/2 Monaten bekomme ich daher weiterhin mein volles Gehalt, was natürlich mehr wäre als mein Elterngeldanspruch. Ab 01.09.17 bin ich theoretisch arbeitslos, möchte mich aber nicht arbeitslos melden, sondern dann ab 15.09. Elterngeld beantragen. Ist dies dann ohne Probleme möglich oder muss das Elterngeld nahtlos an den Mutterschutz anschließen? Bzw. muss ich es noch in Anspruch nehmen solange der AV noch läuft (15.08.)? Mir ist klar, dass ich das Elterngeld max. bis zum 1. Geburtstag erhalte. Das ist für mich kein Problem. Wie berechnet sich dann in meinem Fall das Elterngeld? Es heißt ja, dass die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Sind dies die letzten 12 Monate vor der Geburt oder vor in Anspruchsnahme des Elterngeldes (also in meinem Fall wäre es dann vom 01.09.16-31.08.17)? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe! Viele Grüße Jasmin

von Kuegelchen17 am 18.01.2017, 10:29



Antwort auf: Elterngeld erst später in Anspruch nehmen

Hallo, 1. Es sind immer die letzten zwölf Monate vor der Geburt 2. In diesem Fall verschenken Sie Elterngeld, wenn dieses ist zeitlicher begrenzt. Besser ist es, sich das Geld als Einmalzahlung, die wird nämlich nicht angerechnet, auszahlen zu lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



Antwort auf: Elterngeld erst später in Anspruch nehmen

Rechnerisch geht dein Mutterschutz bei Geburtstermin 15.05. bis zum 10.07.17. Elterngeld geht "im Normalfall" bis zum 1. Geburtstag. Wenn dein Elterngeld erst später anfängt.... Du kannst 12 Auszahlungen bekommen - innerhalb der ersten 14 Lebensmonate. 2 davon gehen für den Mutterschutz drauf (es sei denn, er verlängert sich bis in den 3. Lebensmonat). Also ginge zB (wie du schon gemacht hast - angelehnt an die Lebensmonate): LM 1 - MuSchu-Geld (= 1. Elterngeld) LM 2 - MuSchu-Geld (= 2. Elterngeld) LM 3 - Lohn LM 4 - Elterngeld 3 LM 5 - Elterngeld 4 LM 6 - Elterngeld 5 usw LM 13 - Elterngeld 12 Es bleibt aber dabei, dass das Elterngeld aus der Zeit vor der Geburt berechnet wird. Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.01.2017, 10:49



Antwort auf: Elterngeld erst später in Anspruch nehmen

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber wäre es nicht sinnvoller ganz normal ez zu nehmen? Wenn der Vertrag dann endet müssten dir Überstunden und Urlaubsansprüche ohnehin ausgezahlt werden. Und ich glaube als einmalige Zahlung mindert das auch nicht das EG, wenn du das während EG-Bezug ausgezahlt bekommst. Dann hättest du EG und die einmalige Auszahlung Überstunden und Resturlaub.

von Fischstäbchen am 18.01.2017, 12:01



Antwort auf: Elterngeld erst später in Anspruch nehmen

Der Plan klingt nicht durchdacht. Ganz normal EZ einreichen und die "12 bzw. 10" x Elterngeld mitnehmen . Urlaub und Stunden auszahlen lassen! Macht in Summe mehr Geld

Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 13:37



Antwort auf: Elterngeld erst später in Anspruch nehmen

Entweder lässt Du es Dir als Einmalzahlungen auszahlen nach Vertragsende, oder Du bummelst das alles vor dem Mutterschutz noch ab. Abgesehen davon gibt es Elterngeld nur für volle Lebensmonate, das wird ja wieder nicht passen mit Deinem Plan.

von Sternenschnuppe am 18.01.2017, 17:15



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwanger und kein Anspruch mehr auf Elterngeld

Hallo Frau Bader, Im Oktober 2020 habe ich meine erste Tochter geboren. 3 Jahre Elternzeit genommen aufgrund des Kündigungsschutzes. Elterngeld bekomme ich das erste Jahr. Also bis Oktober 2021. dann würde ich gerne teilzeit in der Elternzeit arbeiten...nun möchten wir gern zeitnah ein geschwisterchen. Mal angenommen ich werde im Juli schwanger....


Kein Anspruch auf Elterngeld??

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich sind beide angestellt, verdienen ähnlich und sind privat versichert. Das Einkommen liegt zusammen über 300000€, so dass wir nach der Gesetzesänderung am 1.9. keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Die Steuerklasse haben wir nun schon in 3/5 gewechselt, damit zumindest das Mutterschaftsgeld höher ist. ...


Anspruch auf Elterngeld ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein paar Frage bezüglich meines Elterngeldanspruchs. Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, die noch bis zum 31.10.2021 geht. Anschließend würde ich wieder in meiner alten Tätigkeit arbeiten. Ich bin für April 2022 ausgerechnet. Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende, welches Zeitfenster wi...


Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?

Liebe Frau Bader, ich bin seit 4 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dieser Vertrag läuft Ende Sep 2022 aus. Da mein Partner in Österreich lebt und arbeitet, möchte ich direkt im Anschluss zu ihm ziehen. Ich bin jetzt allerdings mit unserem ersten Kind schwanger, der ET wäre Anfang Dez 2022. Wäre ich weiterhin fest an...


Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Liebe Frau Bader, ich bin im November Mutter von Zwillingen geworden. Ich bin vorm Gesetz alleinerziehend. Ich bin selbstständig und habe bis zu meiner Schwangerschaft sehr gut verdient. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch und habe aufgrund dessen während meines Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erha...


Elterngeld - habe ich Anspruch bzw. welcher Zeitraum wird angerechnet?

Hallo Frau Bader, Ich bin mit meinem dritten Baby schwanger. Unsere beiden älteren Kids sind geboren 09/18 und 02/21. ich habe wie folgt gearbeitet: - natürlich voll bis Geburt von Kind 1 - ab 07/19 bis Geburt von K2 in Teilzeit (befristeter Tz-Vertrag, Befristung der TZ-Vereinbarung lief 03/22 aus) - ab K2 in Elternzeit Ich werde bis ...


Habe ich Anspruch auf 14 Monate Elterngeld wenn Vater keinen Anspruch hat?

Hallo Frau Bader, eine komplizierte Situation. Mein Partner hat eine Duldung in Deutschland und somit keinen Anspruch auf Elterngeld. Ich habe 14 Monate bewilligt bekommen weil er nicht bei uns wohnte, aber jetzt ist er zu uns gezogen und ich werde es der Elterngeldstelle melden. Nur befürchte ich dann, dass sie die 2 zusätzlichen Monate dann...


Anspruch auf Mutterschaftsgeld / Elterngeld ?

Hallo Ihr Lieben, ich bin ziemlich ratlos weil ich nicht weiss ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Zu mir: Ich bin seit 04.2019 langzeitkrangeschrieben, habe das volle Krankengeld und danach das Alg1 (Nahtlosigkeitsregelung) ausgeschöft und erhalte quasie seit dem 4.10.21 keinerlei Geldleistungen mehr und bin ausgesteuert. Mein Arbeit...


Anspruch auf Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich wohne und arbeite seit 2014 in DE (ich habe italienische Staatsangehörigkeit), hier habe ich auch meinen Ehemann kennengelernt (gebürtiger Deutscher, deutsche Staatsangehörigkeit) und wir warten jetzt auf unser erstes Baby, das im Mai kommen sollte. Mein Mann und ich leben seit 2/2022 in einer Fernbeziehung. Er arbeitet in Ö...


Neuen Job in Elternzeit kündigen. Anspruch auf das Elterngeld?

Hallo Frau Bader, meine reguläre Elternzeit geht bis zum 10.07.2023 (1 Jahr). Im April sagte mir mein Arbeitgeber, dass er mich nach meiner Elternzeit nicht wieder beschäftigen kann. Ich habe mich da schon nach etwas Neuem umgeguckt und konnte eine neue Stelle mit 30 Stunden am 02.05. anfangen. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Aufheb...