Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Sehr geehrte Frau Bauer, zuerst die Vorgeschichte. Vor der Elternzeit sprach ich mit dem Chef ab, dass ich nach einem Jahr wiederkomme und dann nachmittags arbeite. Bzw dass, was ich von zu Hause erledigen kann, von zu Hause aus tue. Während der Elternzeit war ich auf bitten des Chefs auf 450 EUR Basis arbeiten. Mein Mann hat jetzt 2 Monate Elternzeit in Teilzeit bewilligt bekommen, damit ich die nachmittage abdecken kann. Mein Arbeitsvertrag geht zudem ab dem 01. August in einen unbefristeten über. Und ab dem 01.08. haben wir auch einen Krippenplatz. Nun aber möchte mein Chef, dass ich ausschließlich Vormittags arbeiten komme. Da kann niemand unser Kind betreuen. Er fordert, dass ich dann das Kind mit auf Arbeit nehme. Anderenfalls dürfe ich nicht arbeiten kommen. Wenn er mich nicht arbeiten kommen lassen will, was kann ich dagegen tun? Kann er das einfach so? Kann er fristlos kündigen, weil es als Arbeitsverweigerung zählt? Ich habe ihm angeboten 2 von 4 Tagen vormittags zu kommen, mehr geht wirklich nicht. Ich habe noch Resturlaub aus 2016 und Überstunden bis etwa Mitte Juli, wenn er seine Drohung wahr macht, kann ich das doch wegnehmen und er muss voll bezahlen, oder? Der alte Vertrag läuft bis 31.07. Mit 6 Wochen Kündigungsfrist, der neue, bereits unterschriebene ab 01.08. Mit 12 Wochen. Welche ist derzeit bindend? Kann ich den neuen Vertrag widerrufen? Wir hätten alles anders organisiert, wenn das vorher so bekannt gewesen wäre. Aber wir beide haben Jobs, wo eine Einarbeitung sehr viel Zeit kostet. Deswegen waren wir über das TeilzeitModell froh und der Chef ja auch, weil wir keine Vertretung gefunden haben. Mehrere 0er Bewerbungsrunden. Könnte ich die Elternzeit verlängern, obwohl mein Mann derzeit in EZ ist? Wie ist das finanziell abgesichert? Herzlichen Dank ☺

von grummelbrumm am 25.05.2017, 14:43



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Hallo, wenn nichts zu den Arbeitszeiten im Vertrag steht haben Sie keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2017



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Die Frage ist was steht an Arbeitszeiten in deinem jetzigen Vertrag. Den das ist bindend. Und ab 01.08 eben das was dann im neuen Vertrag steht. Wenn da jeweils steht, das der AG dich innerhalb der regulären Betriebszeiten einsetzen kann, dann ist der AG am längeren Hebel. Dann müsst ihr wo eine Lösung finden wegen Kinderbetreuung. Oder Du kündigen wenn ihr euch gar nicht einig werdet. Wenn man auf solch Betreuungszeiten angewiesen ist, dann sollte man die immer schriftlich auch festhalten, sonst kommt es halt schnell zu solchen Ärger. Arbeitest Du den aktuell INNERHALB der EZ oder nicht? Ich gehe mal davon aus Eure Tochter wird erst 3 Jahre alt? Genaues Alter wäre noch besser und was genau Du beim AG mal bezüglich EZ gemeldet hast. Aktuell vermute ich einfach Du hast einen befristeten Vollzeitvertrag, bist 1 Jahr mit EG daheim geblieben und arbeitest jetzt nach dem 1ten Geburtstag auf Minijob-Basis. Entweder läuft der befristete Vertrag noch und geht dann ab August in einen unbefristeten über oder in dem Zeitrahmen EG ist der befristete ausgelaufen und der Minijob jetzt aktuell nur das was Du noch hast bis August. Ob ich richtig liege bzw wo mit den Vermutungen kannst nur du beantworten.

Mitglied inaktiv - 25.05.2017, 15:01



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Und wenn du dein Kind einfach mit zur Arbeit nimmst? Ich meine wenn das möglich ist könntest du das doch nutzen.

von jannismumq am 25.05.2017, 18:50



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Also der kleine ist jetzt ein Jahr. Ich habe Elternzeit für ein Jahr beantragt und vereinbart (mdl) dass ich nachmittags arbeite, wenn diese vorbei ist. Heute nochmal Gespräch mit dem gehabt, er will dass ich Vormittags arbeite. Geht nicht. Mein Angebot von einem Tag/ Woche hat er abgelehnt. Er hat mich unbezahlt beurlaubt. Ich werde Anwalt einschalten, weil ich denke dass ich durch den Arbeitsvertrag auch ein Recht auf Beschäftigung und Bezahlung habe. Kündigen will er ja nicht...

von grummelbrumm am 26.05.2017, 18:13



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Wenn Du nichts schriftlich hast ist er aber eben im Recht. Dann kann er dich genau so einsetzen wie es eben nötig ist. Und nicht er muss dir kündigen. Sondern DU musst selbst kündigen wenn du zu den Zeiten nicht arbeiten kannst. Oder hoffen das er eben dir die EZ verlängert - den er könnte da du weniger wie 2 Jahre beantragt hast dieses verweigern. Das würde ich ihm als Kompromiss vorschlagen. Dann kannst Du wenigstens mit seinem OK dir einen Job suchen den du in der EZ bei einem anderen AG machst. Und bis du was gefunden hast über die Zeiten welche du arbeiten könntest evtl sogar ALG1 beziehen. Aber wie gesagt, sowohl für die Verlängerung muss dein AG zustimmen wie eben auch das du einen anderen Job machst in der EZ. Wobei es nicht langt hinzugehen und zu sagen, ich will nicht das Frau xy woanders arbeitet, er muss es schon genau begründen. Zumal er nichts anbieten kann zu den Zeiten wo du arbeiten könntest.

Mitglied inaktiv - 26.05.2017, 18:24



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Du möchtest den Vertrag der wieder auflebt nicht mehr erfüllen, dann musst Du kündigen. Unbezahlter Urlaub ist sehr großzügig vom Chef. Du musst dich aber selbst um Deine Krankenkassenbeiträge kümmern in der Zeit. Vielleicht verlängert er einfach die Elternzeit, das kann er, muss aber aber nicht. Und dann suchst Du Dir einen Job der von den Zeiten passt in Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 26.05.2017, 21:15



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Doch, ich möchte den Vertrag erfüllen. So wie abgesprochen. Es ist nie kommuniziert worden, dass es ein Problem gibt. Sonst hätte ich die Elternzeit bis August gezogen. 5 Tage vorher ist nicht fair und nicht zu regeln. Mein Mann hat es alles so getaktet, dass es passt. Noch mal alles umwerfen geht nicht. Im Arbeitsvertrag steht keine Kernarbeitszeit, sondern flexible Arbeitszeiten. Natürlich mit dem Zusatz der Anordnung, aber das muss ja auch rechtzeitig kommuniziert werden und sozial verträglich sein. Das ist böswillig vom AG. Es ist nicht großzügig vom AG, sondern rechtswidrig. Unbezahlten Urlaub gibt's nur bei gegenseitigem Einverständnis oder schwerstem Fehlverhalten. Anderenfalls muss er kündigen und auch da, bei einer Suspendierung, bis zum Ende zahlen. Die Arbeit kann von zu Hause aus erledigt werden, zum größten Teil. Und auch an den Wochenenden. Stunden sind kein Problem, eher dass ich nicht zu viele Überstunden mache. Ich komme mit Urlaub aus 2016 und Überstunden bis Ende Juli eigtl. hin. Aber wie gesagt, am Montag geht's zum Anwalt & mal schauen ob es einen Vergleich gibt.

von grummelbrumm am 26.05.2017, 21:38



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Du hättest das mit dem Nachmittagsdienst schriftlich machen müssen. Das hast Du nicht. Sorry, aber derzeit bist Du mehr auf Krawall gebürstet als zu schauen die Elternzeit zu verlängern, woanders zu arbeiten, die Betreuung zu regeln und dann dort wieder zu arbeiten.

von Sternenschnuppe am 26.05.2017, 21:45



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Ich bin nicht auf Krawall gebürstet, sondern an einer Lösung interessiert. Ich habe div Lösungen inkl Urlaub, Freizeitausgleich und Minusstunden angeboten. Es sind noch Sachen gelaufen, die gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen. Dazu äußere ich mich aber nicht öffentlich Die Rechtslage erlaubt keinen einseitigen unbezahlten Urlaub ohne Kündigung. In dem Fall ist es so, dass es Argumente für beide Seiten gibt, ich aber glaube, dass ich eher im Recht bin, als er. Zu guter Letzt: Bitte nur rechtlich fundierte Tipps und kein Halbwissen verbreiten, Danke. http://www.finanztip.de/freistellung-arbeitnehmer/ https://www.arag.de/auf-ins-leben/arbeitsrecht/freistellung-befreiung-von-arbeitspflicht/ http://www.arbeitsratgeber.com/freistellung-von-der-arbeit/ http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitsrecht-wie-wird-richtig-suspendiert-1160764.html

von grummelbrumm am 27.05.2017, 01:02



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Im Vertrag steht, dass die Stunden frei einteilbar sind. Und im Vertrag steht auch, dass ich bei Krankheit des Kindes nachmittags arbeiten gehen MUSS. Das Kind ist zwar nicht krank, aber unbetreut. Nun wurde mir auch noch der Urlaub aus 2016 gestrichen, weil der Chef der Meinung ist, ich hätte diesen bis zum 31.03. nehmen müssen (da war ich noch in Elternzeit). Nach meinem Kenntnisstand habe ich aber bis 2018 Zeit diesen zu nehmen. Es geht, wie gesagt um die Zeit bis zum 01. August. Ich habe angeboten Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubummeln, an zwei Tagen in der Woche vormittags arbeiten zu gehen. Aber nichts. Aus meiner Sicht ist das eine Form des Mobbing. Da ich auch im Mutterschutz arbeiten musste, in der Elternzeit-Teilzeittätigkeit Überstunden machen musste, dass mit dem Resturlaub dazu kommt und die Sache mit der Suspendierung, geht gar kein Weg am Anwalt vorbei. Da kommen auch noch Beleidigungen und Unterstellungen durch den Chef dazu, die ich mir nicht bieten lassen kann. Das reicht von unfähig, schlechte Arbeit gemacht, schlecht ausgebildet, im Studium wird das falsche gelehrt, bis hin zur indirekten Unterstellung des Arbeitszeitbetruges (Überstunden werden gestrichen). Nach 4 Jahren... er hat mich eine Stunde lang niedergebrüllt, was ich mir einbilde, dass ich arrogant sei, ihn hintergangen habe... etc.. Meine Gefühlsregungen haben ihn nicht interessiert. Es kam aus dem Nichts. Vorher kein Gespräch, kein Hinweis. Mein Ziel ist jetzt die Auflösung des Vertrags. Die Vertrauensbasis ist gestört, ich fühle mich massiv gemobbt. Es ist nur die Frage, wie ich da raus komme ohne eine Sperre vom JC zu erhalten. LG

von grummelbrumm am 29.05.2017, 23:58



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Ein Update: Im Moment reden die Anwälte. Im Arbeitsvertrag steht keine Kernarbeitszeit und es sieht nach Klage meinerseits aus. Chef hat jetzt auch nicht das komplette Gehalt bezahlt, Urlaub gestrichen und massive Fehler im Arbeitsvertrag, sowie gegen gesetzliche Regelungen verstoßen und mich im Wochenbett beschäftigt (Ich wusste nicht, dass er mich dazu nicht zwingen kann).

von grummelbrumm am 30.06.2017, 00:35



Antwort auf: Chef fordert Arbeitszeiten, wo wir keine Kinderbetreuung haben.

Mich würde interessieren wie deine Geschichte ausgegangen ist?

von Samira1984 am 24.03.2024, 13:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Sind gesonderte Arbeitszeiten für Mütter zulässig?

Ich arbeite 20h in der ambulanten Einzelfallhilfe. D.h. ich habe keine Kernarbeitszeit, sondern stimme meine Termine von Woche zu Woche mit meinen KlientInnen ab. Bisher habe ich mir meinen Dienstplan so gebaut, dass ich spätestens 15:30 Uhr meinen Kleinen aus der Kita abholen kann. Nun möchte mein Chef, dass ich an zwei festen Tagen pro Woche auch...


Arbeitszeiten nach Elternzeit

Hallo ich hoffe ich bin mit meiner Frage bei Ihnen richtig. Ich habe vor 6 Wochen entbunden. Jetzt möchte meine Chefin mit mir über meine widereinstieg in den Job nächstes Jahr sprechen. Sie hat keine Schwangerschaftsvertretung eingestellt sondern zwei neue festangestellte. Wir arbeiten alle in eine Podologischen Praxis... Jetzt hat sie nächstes Ja...


Unfall Kinderbetreuung Kur

Hallo, Meine Tochter 5,5 Jahre hatte heute während der Kinderbetreuung in unserer Kurklinik einen Unfall. Beim Spielen klemmte sie sich das Bein/Knie so ein, dass sie sich nicht mehr allein befreien konnte und eine Erzieherin sie befreite. Es scheint eine Prellung mit blauen Flecken zu sein, bei der wir erstmal nicht zum Arzt müssten. Wie sehe...


Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

Hallo, mein Lebensgefährte hat sich für 4 Monate ElterngeldPlus entschieden. Diese wurden auch vom Arbeitgeber genehmigt.Er hat einen 25/h Teilzeitvertrag während dieser 4 Monate. Seit Heute ist er in Elternzeit und hat den Schichtplan für die kommenden Monat vor einigen Tagen erhalten. Nun haben wir festgestellt das er jede dieser Lebens Monate ü...


Arbeitszeiten Elternzeit- Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Arbeitszeit während der Elternzeit. Ich arbeite im Angestelltenverhältnis an einer Schule und möchte während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten In meinem Elternzeitantrag habe ich geschrieben in welchen Schuljahren ich mitwievielen Tagen und Stunden arbeiten möchte. Es arbeiten mehr als 25 Lehrkr...


Baby / Kinderbetreuung und Schöffin

Hallo Frau Bader, Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen. Ich freue mich andererseits habe ich große Angst. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann ! Was mache ich dann? Es i...


Darf mein Arbeitgeber mich in andere Arbeitszeiten versetzen in der Schwangersch

Hallo Frau Bader, Ich bin schwanger und habe meinem Arbeitgeber Bescheid gesagt. Da bei der Gefährdungsbeurteilung herauskam, dass ich mit aggressiven Menschen arbeite, prüft mein Arbeitgeber mich zu versetzen. Nun arbeite ich bisher vormittags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, bei einer anderen Arbeit während der S...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa...