Frage: Briefgeheimnis?

Sehr geehrte Frau Bader, wie ist dies juristisch zu bewerten: Ein Beamter bekommt vom Vorgesetzten (auch Beamter) eine Dienst-EMail. In Kopie ist jemand gesetzt, der dem Empfänger nicht bekannt ist und hat auch mit der Dienststelle nichts zu tun. Auf die Frage desEmpfängers an den Vorgesetzten, wer der Empfänger der Kopie sei und warum dieser überhaupt eine Kopie erhalten habe, erfolgte keine Antwort. Wird hier nicht das Briefgeheimnis verletzt? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von binemei am 17.01.2017, 22:14



Antwort auf: Briefgeheimnis?

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



Antwort auf: Briefgeheimnis?

Der Absender (hier der Vorgesetzte) kann doch frei entscheiden wen alles er als Empfänger haben möchte. Wenn es hierbei um Dienstgeheimnisse geht, dann hat der Vorgesetzte höchstens ein Problem mit seinem nächsthöheren Vorgesetzten. Vertrauliche Dienstgeheimnisse werden aber i.d.R. nicht über Mails weitergegeben; wenn doch, dann als vertraulich besonders gekennzeichnet. Eine Email hat kein Briefgeheimnis, sie ist vergleichbar mit einer Postkarte.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 22:32



Antwort auf: Briefgeheimnis?

Frau Bader wird das nicht beantworten, da es nichts mit RUB (Rund ums Baby) zu tun hat. Aber der Absender kann doch selbst festlegen, wer eine E-Mail bekommen soll, oder?

von malini am 18.01.2017, 07:35