Brauch die Kk auch ein schriftliches schreiben bzgl vorzeitig Beendigung Elter?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Brauch die Kk auch ein schriftliches schreiben bzgl vorzeitig Beendigung Elter?

Hallo ihr lieben nochmal eine Frage was vergessen.Als ich bei der Kk war am Mittwoch brauchten diese auch nochmal ein Schreiben, dass ich bestätige die jetzige Elternzeit vorzeitig zum 29.06 zu beenden.Wofür brauchen die das? Weil ein paar bekannte brauchen das nicht.Die nette Dame hatte es direkt mit mir zs geschrieben sodass dann alles erledigt war. Aber ist das als Beweis für den AG oder wofür? Lg

Mitglied inaktiv - 25.06.2016, 21:33



Antwort auf: Brauch die Kk auch ein schriftliches schreiben bzgl vorzeitig Beendigung Elter?

Hallo, als Nachweis. Wo ist das Problem? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2016



Antwort auf: Brauch die Kk auch ein schriftliches schreiben bzgl vorzeitig Beendigung Elter?

Nein, für die Krankenkasse. Da holt sich Dein AG ja seinen Anteil wieder über die Umlage 2. Vielleicht ist das von Kasse zu Kasse anders. Oder es war eine Stichprobe. Nix worüber Du Dir Sorgen machen musst.

von Sternenschnuppe am 25.06.2016, 21:42



Antwort auf: Brauch die Kk auch ein schriftliches schreiben bzgl vorzeitig Beendigung Elter?

Oki danke :)Aber für waa sollten Sie denn Stichproben nehmen? Das interessiert mich :D lg

Mitglied inaktiv - 25.06.2016, 22:12



Antwort auf: Brauch die Kk auch ein schriftliches schreiben bzgl vorzeitig Beendigung Elter?

Keine fundierte Ahnung ( Frau Bader aber vermutlich sobald sie sich durcharbeitet :-) ) Ich kann mir vorstellen dass es AG gab oder gibt, die die Umlage beantragen obwohl die Elternzeit gar nicht beendet wurde. Auf jeden Fall haben sie sich damit ja abgesichert. Oder die Bearbeiterin war übereifrig wo Du schon vor ihr standest. Auf jeden Fall nix negatives für Dich.

von Sternenschnuppe am 25.06.2016, 23:39



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