Liebe Frau Bader, Ihr anderen Lieben, den Absatz über den Urlaubsanspruch nach MuSchuG + BErzG haben wir gelesen, aber leider nicht wirklich umsetzen können (entweder mangelt es an willen oder Verständnis): Ich habe ab 13.06. Mutterschutz, ET ist (Pünktlichkeit vorausgesetzt) der 24.07. Wenn ich den Text nun richtig verstanden + interpretiert habe, hätte ich bis Ende Sept. 05 Urlaubsanspruch. Ist das richtig? Mein Chef sieht es wie folgt: Anspruch besteht nur auf volle Monate die gearbeitet wurde, also nur bis 10.06. WAS IST NUN RICHTIG ? ? ? ? Bitte kurze Info und danke im voraus die Pooh (Patricia Krumpolt)
Mitglied inaktiv - 20.01.2005, 13:26