Bis wann kann ich den Restanspruch aus einer Elternzeit noch geltend machen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bis wann kann ich den Restanspruch aus einer Elternzeit noch geltend machen?

Hallo, mein 2. Kind wird wurde im Juni 2014 während der Elternzeit für das 1. Kind geboren. Ich habe daher die Elternzeit für das 1. Kind vorzeitig beendet und hätte theoretisch aus dieser 1. Elternzeit noch 4 Monate übrig. Inzwischen ist das erste Kind 3 Jahre. Einen Antrag auf Übertragung der restlichen 4 Monate auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag habe ich bislang nicht gestellt. Mir ist auch bewusst, dass ich darauf keinen Anpruch habe - es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu. Frage: Kann ich den Antrag auf Übertragung der restlichen Elternzeitmonate für mein 1. Kind auch jetzt, wo das Ende der 2. Elternzeit naht, noch stellen - also obwohl das Kind bereits 3, fast 4 Jahre alt ist? Oder sind die Monate bereits verfallen, weil das Kind zu alt ist? Wie gesagt: Dass ich keinen Anspruch auf die Genehmigung des Arbeitgebers habe, ist mir klar. Vielen Dank!

von edipluskomm1980 am 27.05.2015, 16:42



Antwort auf: Bis wann kann ich den Restanspruch aus einer Elternzeit noch geltend machen?

Hallo, das geht bis zum 8. Geb. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2015



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