Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im Vertrieb und bin derzeit in Elternzeit. Ich bin prozentual am Umsatz beteiligt. Nun ist der Umsatz nach meinem Weggang ein wenig eingebrochen. Wie steht es nun um die Bezahlung nach meiner Rückkehr? Ich werde in Vollzeit zurückkehren. Wenn ich wieder mit der gleichen Prozentzahl beteiligt werde, würde ich ja weniger verdienen als vorher. Obwohl ich den Umsatzeinbruch nicht verschuldet habt. Wäre eine schlechtere Bezahlung in dem Fall rechtens? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Freundliche Grüße Kornblume2016
von Kornblume2016 am 25.09.2017, 10:31