Betriebsbedingte Kündigung rechtens

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betriebsbedingte Kündigung rechtens

Hallo, ich war ganz frisch schwanger und bekam eine dicke Grippe inkl hohem Fieber und konnte natürlich nicht arbeiten gehen. Habe den Arbeitgeber informiert, dass ich erstens eine Grippe habe und zweitens schwanger bin. Leider verlor ich das Kind. Auch darüber informierte ich zeitnah. War aber noch eine Woche wegen starker Blutungen krank geschrieben. Jetzt rief mich meine Chefin an und teilte mir mit, dass sie mich "betriebsbedingt" kündigt. Geht das so? Es ist ein kleineres Unternehmen, sie spricht von unter sechs Beschäftigten, mir fallen spontan aber wesentlich mehr Kolleginnen ein. Oder geht es um sechs Vollzeitkräfte? Danke NaBE

von NaBe am 23.06.2016, 12:38



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung rechtens

Hallo, es dürfen nicht mehr als 5 sein. Halbzeitkräfte zählen 0,5 usw. Die Kündigung ist dann nicht nach KSchG zu bewerten, also kann man nichts dagegen tun. Gleichwohl unterliegt sie der Schriftform. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2016



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung rechtens

Nachdem Sie jetzt nicht mehr schwanger sind, gibt es leider keinen Kündigungsschutz mehr aufgrund des MuSchG.

Mitglied inaktiv - 23.06.2016, 16:51



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung rechtens

Es sind insgesamt 15 Mitarbeiter (ohne mich und meine Chefin), in VZ, TZ und auf Minijob Basis. Also gilt es doch nicht als Kleinbetrieb? Ist das dann trotzdem so ok?

von NaBe am 23.06.2016, 19:28



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung rechtens

Wie viele denn voll, halb und Mini ?

von Sternenschnuppe am 23.06.2016, 19:57



Antwort auf: Betriebsbedingte Kündigung rechtens

Hallo, sorry ich muss mich genauer ausdrücken: Ihr Arbeitsvertrag VOR dem 01.01.2004: mehr als 5 AN Ihr Arbeitsvertrag AB dem 01.01.2004: mehr als 10 AN irgendwie hatt eich rausgelsen, dass Sie da schon sehr lange sind - das steht da aber nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2016



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