Frage:
Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Guten Abend
Unser Sohn ist mit seinen 14.Monaten in der Ganztagsbetreuung in der Kita aufgenommen. Nun ist meine Frau wieder Schwanger und hat den ET am 03.01.2017. Nun meine Frage:
Bis zum Beginn der Mutterschutzfrist bleibt die Betreuungszeit gleich. Welche Betreuungszeit ist während der Schutzfrist und danach wenn meine Frau in Elternzeit ist?
Ich selbst bin Berufstätig und verlasse das Haus um 0600 Uhr und kehre frühestens um 1700 Uhr wieder zurück. Freitags frühestens um 1400 Uhr.
Ich hoffe ich konnte Ihnen genug Eckdaten geben und stehe für Rückfrage zur Verfügung
von
tonisheriff
am 23.09.2016, 22:07
Antwort auf:
Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Hallo,
das kommt auf den KiGa an. Üblicherweise besteht ein Anspruch auf Ganztagesplatz nur, wenn beide Elternteile arbeiten. Ansonsten gibt es ja meist zu wenig Plätze, wenn Ihre Frau zu Hause ist, kann sie sich auch um Kind 1 ab mittags kümmern
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2016
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Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Das ist über all unterschiedlich , kann auch von kita zu kita unterschiedlich sein. Hier gibt es kitas und Krippen wo die Kinder dann nur noch einen Anspruch bis mittags haben eben weil ein Elternteil zu Hause ist. Genauso gibt es welche wo die Kinder ihren vollen Platz behalten können.
Aber glaub mir es ist zu schaffen, auch mit zwei unter zwei, habe ich selber hier rum flitzen und mein Mann ist im Schichtdienst und zum teil erst um 22 Uhr zu Hause oder auch über Nacht weg
von
sterntaler82
am 24.09.2016, 08:23
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Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Es ging ja Hauptsächlich um die Mutterschutzfrist. Wenn du das selber durch hast, weißt du ja auch das die letzte Zeit bzw der Anfang mit einem Neugeborenen doch sehr anstrengend sein kann. Und wenn dann noch zusätzlich die Fahrten zur Kita kommen und die damit anfallenden Aufgaben...
Warum heißt es sonst Schutzfrist für die werdende Mütter, bzw der jungen Mutter...
von
tonisheriff
am 24.09.2016, 12:11
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Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Nun ja, die Fahrten fallen doch so oder so an, oder bleibt das Kind von 6-18???
von
Ninu
am 24.09.2016, 13:45
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Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Die "Schutzfrist" besteht nur im BERUFLICHEN Zusammenhang bei Arbeitnehmerinnen. Nicht mal selbständige Berufstätige haben eine Mutterschutzfrist. Der Gedanke dabei ist, dass Arbeitnehmerinnen von ihrem Arbeitgeber abhängig sind und ihr Arbeitspensum idR nicht selbst bestimmen können. Aber privat hast du alle Möglichkeiten, dich selbst zu schonen, wenn du nur willst. Mit der Kita hat das nichts zu tun.
Mitglied inaktiv - 24.09.2016, 14:05
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Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Von Montag bis Donnerstag von 0600 bis 1630 Uhr, und Freitag von 0600 bis 1400 Uhr. Die Fahrten übernehme ich und mach dann ne Stunde eher Schluss. Aufgebaute Überstunden abbummeln...
von
tonisheriff
am 24.09.2016, 18:46
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Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Da Mutterschutz normale Beschäftigungszeit ist bleibt hier der Platz erhalten.
Danach beginnt die aktive Emternzeit und wenn jemand dann Zuhause ist, dann reduziert sich der Anspruch auf den rechtlichen Anspruch.
Das sind 4 Stunden am Tag.
Wer mehr braucht muss Berufstätigkeit nachweisen.
Veränderungen muss man melden. Macht man es nicht, dann riskiert man die sofortige Kündigung des Platzes.
Anderswo kann es anders sein, also bleibt nur es vor Ort zu erfragen.
Mehr als vier Stunden stehen hier nur Berufstätigen zu, die Wartelisten sind lang.
von
Sternenschnuppe
am 24.09.2016, 19:29
Antwort auf:
Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
Das Kind ist mit seinen 14 Monaten für 4 Tage je 10,5 Std in der Kita und freitags 8 Std.
Und das soll so bleiben, obwohl es bei seiner Mutter (Eltern) sein könnte?
Ich finds für das Alter krass!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.09.2016, 21:11
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Betreuungszeit in der Mutterschutzfrist
@ Sabine
Ja, leider ist das jetzt schon so. Wenn beide Berufstätig sind und die Arbeitsstellen jeweils mit min. einer Stunde Fahrzeit zu erreichen sind.
Er hat aber damit überhaupt keine Probleme. ..
Aber die Frage war ja, ob die Stadt während der Mutterschutzfrist einfach die Betreuungszeit herabsetzen kann.
Danach in der Elternzeit ist das ja auch was anderes. Dann ist das mit dem Neugeborenen und dem "Kleinen" auch alles wieder eingespielt...
von
tonisheriff
am 25.09.2016, 23:59