Hallo Frau Bader,
ich bin im Gesundheitswesen tätig und war bei meiner 1. SS ab der 20. SSW im Beschäftigungsverbot. Ich frage mich, ob es erlaubt ist, während des Beschäftigungsverbotes z.B. auf Fort- oder Weiterbildungen zu gehen oder ist dies nicht erlaubt? Oder muss dies der AG gestatten?
Danke und ein schönes Wochenende!
von
babytraum
am 15.10.2011, 20:49
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
das würde ich nicht mit dem AG, sondern mit dem FA klären! Er kann das ausdrücklich mit ins BV aufnehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2011
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Du kannst ALLES machen was Dein Baby nicht gefähredet. Einkaufen gehen, Hausarbeit, in den Urlaub fahren - oder auch eine Fortbildung besuchen. Dein AG muss diese allerdings nicht extra bezahlen (Lohn bekommst Du ja eh weiter) bzw. Zusatzkosten dafür übernehmen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.10.2011, 12:42
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Danke für die Info. Weißt du zufällig auch, wie es ist, wenn man eine berufsbegleitende Weiterbildung macht, die über ein Jahr geht und vom AG bezahlt wird und in der Zeit schwanger wird und dann Beschäftigungsverbot bekommt? Darf man die dann auch weitermachen?
von
babytraum
am 16.10.2011, 19:26
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Dürfen sicher, die Frage ist nur ob der AG auch die Kosten weitertragen muss - immer vorausgesetzt die Fortbildung ist ungefährlich fürs Baby!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 17.10.2011, 14:15