Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Altenpflegerin und wurde damals als Dauernachtwache eingestellt! Als ich meine Schwangerschaft ende März bekannt gegeben habe, wurde ich von meinem Arbeitgeber unter Beschäftigungsverbot gestellt. Seitdem bekomme ich nur noch ein Grundgehalt OHNE die Nacht-/Sonn- und Feiertagszuschläge. Was ich ausbezahlt bekomme sind monatlich 2 Uraubstage (Urlaubsabgeltung). Ist das so rechtens oder habe ich trotz des BV's ein Recht auf die weitere Auszahlung der jeweiligen Zuschläge? Mit freundlichen Grüßen, Annemieke Sch.
von Micky9985 am 30.09.2011, 19:18