Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, meine große Tochter wurde am 29.2. 16. geboren. Meine Elternteil bei meinem ArbeitGeber endete am 28.2.17, da war ich bereits wieder in der 7ssw. Ich erhielt von meinem AG wieder ein Beschäftigungsverbot. Leider habe ich bisher kein Gehalt erhalten. Habe ich keinen Anspruch mehr darauf? Sonst berechnet sich das Geld im BV nach den letzten drei Gehaltsabrechnungen. Wie ist das in der Elternzeit? Vielen Dank schon mal! Julia

von Jule509 am 28.03.2017, 21:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, doch. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Während dem Beschäftigungsverbot bekommst du das, was du auch bekommen würdest, wenn du kein Beschäftigungsverbot hättest. Wenn du dein Gehalt erst zum Monatsende bekommst, dann müsste es Ende der Woche auf deinem Konto sein.

von chrissicat am 28.03.2017, 21:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und du bekommst kein Gehalt. Nach der Elternzeit - das wäre für den Monat März - kannst du das Gehalt wieder bekommen. Aber die Gehaltszahlung für diesen März ist normalerweise erst am Freitag fällig, und heute ist erst Dienstag. Es ist das normale Gehalt, was du sonst bekommen hättest, wenn du arbeiten würdest.

Mitglied inaktiv - 28.03.2017, 21:39



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