Frage: Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Kann und wird ein Beschäftigungsverbot auch für 2 Arbeitsstellen ausgesprochen? Bin in der 8. Woche Schwanger und arbeite auf 450€ Basis in einer Backstube. (Nachtarbeit, schweres Heben und Tragen) Des Weiteren werde ich ab dem 1.1. meine 100% Stelle als Altenpflegerin wieder antreten. (Großeinrichtung mit behinderten Menschen, fremdagressive Verhaltensweisen und ebenfalls schweres Heben und Tragen) Lieben Gruß Melli999

von Melli999 am 17.12.2014, 11:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn Sie auch in 2015 beide Jobs ausüben würden, könnte Sie auch in beiden Jobs ein Beschäftigungsverbot bekommen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Würdest Du unschwanger denn auch beide Jobs ab 01.01. machen ?

von Sternenschnuppe am 17.12.2014, 13:46



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