Hallo Frau Bader
1. Kind - Juli 2015 geboren
mit 2 Kind schwanger - Termin Dez 2016
Ich hatte bei meiner 1. Schwangerschaft ein Beschäftiungsverbot vom AG erhalten und habe nach Geburt eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt und mein Eltergeld hab ich auf 1 Jahr ausbezahlen lassen.
Die Elternzeit für Kind 1 endet Juli 2017.
Bin jetzt seit April 2016 mit Kind Nummer 2 schwanger. Hätte oder kann ich während meiner Elternzeit wieder ein Beschäftiungsverbot aufgrund meiner Schwangerschaft bekommen und meine Elternzeit unterbrechen?
Ist sowas rechtlich möglich, wenn z.B. der Arbeitgeber mitmachen würde? Der AG hat doch durch das Beschäftigungsverbot keinen Nachteil, bekommt das Geld doch wieder von der Krankenkasse zurück, oder?
Vielen Dank, Frau Bader im Vorfeld
MfG
von
kutschere
am 14.09.2016, 21:23
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während der Elternzeit
Hallo,
nein, das ist nicht möglich
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während der Elternzeit
Keine Chance. Letztlich würde der AG zwar das Gehalt erstattet bekommen aber in irgendeiner Art würde es ja die Allgemeinheit finanzieren. Also kein BV während der Elternzeit. Diese kann aber zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet werden.
Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 22:10
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während der Elternzeit
Ganz ehrlich, so was nennt man sozial Versicherungsbetrug! Selbst wenn es den Arbeitgeber nicht interessiert, was ich nicht glaube weilber würde sich zum Mittäter machen, die Krankenkasse hat da gewaltig was gegen.
von
sterntaler82
am 14.09.2016, 22:13
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während der Elternzeit
Das ist Betrug, Erschleichen von Leistungen.
Gaaaanz schlechte Idee und fliegt sofort auf bei der Krankenkasse.
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2016, 23:02