Beschäftigungsverbot während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit

Hallo Frau Bader 1. Kind - Juli 2015 geboren mit 2 Kind schwanger - Termin Dez 2016 Ich hatte bei meiner 1. Schwangerschaft ein Beschäftiungsverbot vom AG erhalten und habe nach Geburt eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt und mein Eltergeld hab ich auf 1 Jahr ausbezahlen lassen. Die Elternzeit für Kind 1 endet Juli 2017. Bin jetzt seit April 2016 mit Kind Nummer 2 schwanger. Hätte oder kann ich während meiner Elternzeit wieder ein Beschäftiungsverbot aufgrund meiner Schwangerschaft bekommen und meine Elternzeit unterbrechen? Ist sowas rechtlich möglich, wenn z.B. der Arbeitgeber mitmachen würde? Der AG hat doch durch das Beschäftigungsverbot keinen Nachteil, bekommt das Geld doch wieder von der Krankenkasse zurück, oder? Vielen Dank, Frau Bader im Vorfeld MfG

von kutschere am 14.09.2016, 21:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit

Hallo, nein, das ist nicht möglich Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit

Keine Chance. Letztlich würde der AG zwar das Gehalt erstattet bekommen aber in irgendeiner Art würde es ja die Allgemeinheit finanzieren. Also kein BV während der Elternzeit. Diese kann aber zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet werden.

Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 22:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit

Ganz ehrlich, so was nennt man sozial Versicherungsbetrug! Selbst wenn es den Arbeitgeber nicht interessiert, was ich nicht glaube weilber würde sich zum Mittäter machen, die Krankenkasse hat da gewaltig was gegen.

von sterntaler82 am 14.09.2016, 22:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit

Das ist Betrug, Erschleichen von Leistungen. Gaaaanz schlechte Idee und fliegt sofort auf bei der Krankenkasse.

von Sternenschnuppe am 14.09.2016, 23:02



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