Frage:
Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Guten Tag Frau Bader,
ich bin in der 29. SSW (zweite Schwangerschaft) und arbeite 30 Stunden in Teilzeit als Produktmanager. In den letzten 4 Wochen war ich wegen verschiedener Infekte (grippal, Magen-Darm, Bindehautentzündung) und einer Woche Urlaub kaum im Büro. Bis 30. April müsste ich eigentlich noch arbeiten. Zu Beginn meiner Schwangerschaft war ich wegen starker Übelkeit bereits 4 Wochen krank geschrieben. Es ist also irgendwie der Wurm drin... Heute bin ich den letzten Tag krank geschrieben, allerdings immer noch nicht zu 100% fit. Mein Vorgesetzter hat mir nun letzte Woche schriftlich vorgeschlagen, mir von meiner Ärztin ein Arbeitsverbot erteilen zu lassen. Es würde zu lange dauern, dies zu erklären, aber ich bin mir sehr sicher, dass er dies hauptsächlich aus finanziellen Gründen vorschlägt, da die Firma ja durch ein Beschäftigungsverbot mein Gehalt nicht weiter zahlen muss, sondern deren Versicherung eingreift und die Kosten trägt. Ich habe grundsätzlich zugestimmt, dass ich mich auch nicht in der Lage sehe, noch sechs Wochen zu arbeiten (ich habe auch einen langen Anfahrtsweg), da ich wie gesagt ständig krank bin und mich auch mit starken Rückenschmerzen plage. Mein Plan wäre nun eigentlich, den Rest der Woche arbeiten zu gehen, um meine Projekte final zu übergeben, und kommenden Montag bei meiner nächsten Regeluntersuchung mit meiner Ärztin das weitere Vorgehen zu besprechen.
Meine Frage lautet nun: Macht es für mich irgendeinen Unterschied (rechtlich, finanziell, vesicherungs-technisch), ob ich ein Beschäftigungsverbot erhalte oder einfach nur krank geschrieben werde? Sollte ich meine Ärztin konkret um ein Arbeitsverbot bitten und könnte sie so etwas überhaupt rechtfertigen? Ich finde es ehrlich gesagt nicht richtig, dass die Firma durch meine Situation "nur Geld sparen" will und überlege, mich für die letzten vier Wochen einfach nur krank schreiben zu lassen. Wenn es für mich aber keinen Unterschied macht, könnte es mir ja eigentlich egal sein, wie meine Abwesenheit dann rechtlich geregelt ist, oder?
Im Voraus besten Dank für Ihre Einschätzung!
von
Koko
am 20.03.2017, 12:30
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Hallo,
selbst wenn beides vorliegen würde, geht die Krankschreibung vor.
Ein Beschäftigungsverbot können Sie auch nicht bekommen, weil ja keine Probleme bei derArbeitsstelle vorliegen.
Und der Arbeitgeber ist nicht bei „Wünsch dir was“.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2017
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Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Fakt ist:
Ich sehe keinen Grund warum ein Gyn hier in BV ausstellen sollte.
Dein Arbeitsplatz scheint ein BV auch nicht herzugebebn.
Für's Geld sparen beim AG bist Du nicht zuständig.
Wenn Du dich zu krank fühlst um zu arbeiten, dann soll Dich dein(e) Gyn krank schreiben.
SS-bedingte Krankschreibungen zählen nicht ins EG.
Gruß
D
von
desireekk
am 20.03.2017, 17:06
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
grippal, Magen-Darm, Bindehautentzündung ... hierbei handelt es sich nicht um schwangerschaftsbedingte Beschwerden, sondern um normale Erkrankungen wie sie auch andere Mitarbeiter haben. Dafür gibt es kein BV.
Finanzielle Erwägungen haben bei der Auswahl AU/BV überhaupt keine Relevanz.
Mitglied inaktiv - 20.03.2017, 19:24
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Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Ohne jetzt beurteilen zu können ob der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellt oder nicht. Bei einer längeren Krankschreibung rutscht man ab der 6 Woche in das Krankentagegeld und hat dadurch weniger Gehalt als im Beschäftigungsverbot, da man dort weiterhin 100% erhält. Für den Arbeitgeber hat es den Vorteil, daß er sofort jemanden einstellen kann der deine Stelle besetzt, während einer Krankschreibung geht es erst ab der 6 Woche, wenn man ins Langzeitkrank rutscht. So wurde es mir jedenfalls erklärt.
von
Tobiasmama
am 20.03.2017, 20:07
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Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
trotz allem darf der arzt in dem fall kein bv ausstellen, er würde sich strafbar machen, da es keine schwangerschaftsrelevanten beschwerden sind. der hausarzt müsste eine krankmeldung machen. sonst nichts. ob es für dich nun dann finanzielle nachteile hat, ist irrelevant. alles andre wäre betrug
von
mellomania
am 20.03.2017, 20:14
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Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Das BV ist finanziell viel lukrativer, aber die Entscheidung geht nicht über "sich was wünschen", sondern hat allein der Arzt anhand der gesetzlichen Vorgaben zu treffen.
Für die genannten Diagnosen gibt es niemals ein BV, immer nur eine AU.
Mitglied inaktiv - 20.03.2017, 21:46
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Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Hallo zusammen,
danke für eure zahlreichen Antworten. Meine Frage bezog sich allerdings nicht darauf, ob ich ein BV erwirken kann, sondern ob es für mich - auch langfristig, was soziale Leistungen, Versicherungen etc. angeht, einen Unterschied machen würde, wenn entweder BV oder AU verordnet wird. Ich überlasse die Entscheidung gänzlich meiner Ärztin, möchte mich aber dennoch vorher umfassend über etwaige Konsequenzen informieren. Mal ganz von meinem Fall abgesehen, muss ich allerdings sagen, dass ich im erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis schon Beschäftigungsverbote erlebt habe, die auf weit "weniger" beruhten. Meiner Einschätzung nach ist das auch stark vom Ermessen des Arztes abhängig. Aber wie gesagt, in meinem Fall soll das meine Ärztin entscheiden. Da ich mich seit Monaten mit (definitiv schwangerschaftsbedingten) Rückenschmerzen plage, und deshalb auch schon lange in Behandlung bin, wird es wirklich jeden Tag schwerer. Sogar während eines ganz normalen Tages im Büro muss ich mich mehrmals zwischendurch hinlegen. Aber da mein Mutterschutz weniger als sechs Wochen entfernt ist und ich so nicht in die - Elterngeld mindernde - Lohnersatzleistung rutsche, ist es mir ehrlich gesagt gleich, ob BV oder AU. Aber manchmal bekommt man ja Jahre später die Quittung, nur weil man irgendeine Regelung nicht kannte, und ärgert sich dann vielleicht. Daher meine Frage...
von
Koko
am 20.03.2017, 22:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Wenn du nicht ins Krankengeld kommst, hat es für dich keine weiteren Nachteile AU zu sein.
"Mal ganz von meinem Fall abgesehen, muss ich allerdings sagen, dass ich im erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis schon Beschäftigungsverbote erlebt habe, die auf weit "weniger" beruhten."
Erstens, du kennst nicht die Patientenakten und weißt das nur vom Hörensagen.
Zweitens: Es gilt der Grundsatz: keine Gleichbehandlung im Unrecht. Ich kenne viele Freunde, die falsch parkten ohne dafür bestraft worden zu sein, aber darauf kann ich mich nicht berufen, wenn ich selber einen Strafzettel bekomme.
Mitglied inaktiv - 21.03.2017, 07:46
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Nochmals danke an alle! Dann warte ich mal ab, was meine Ärztin am Montag sagt und gehe auch eher von einer AU aus.
Liebe Uriah! NOCH MAL: Ich möchte ja gar kein BV erwirken! Sondern wollte lediglich auf die Konsequenzen für den einen oder eben den anderen Fall vorbereitet sein. Daher ist dein Vergleich mit "Gleichbehandlung im Unrecht" und dem Strafzettel absolut nicht passend.
Und nein, die Patientenakten kenne ich sicher nicht, weiß aber von den Frauen selbst, aus welchen Gründen sie ein BV erhalten haben. Also kein Hörensagen. Und auch hier nochmals: Diese Aussage galt unabhängig von meinem Fall. Ich bin ja ebenfalls der Meinung, dass ein BV nicht angebracht ist...
von
Koko
am 21.03.2017, 10:43
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung -> Konsequenzen
Achtung, es gelten 6 Wochen wegen der GLEICHEN Erkrankung innerhalb eines Jahres. Die 6 Wochen müssen nicht an einem Stück sein. Wenn du Anfang des Jahres also 2 Wochen wegen Rückenschmerzen krank geschrieben wurdest, und jetzt noch einmal 4 Wochen, dann ist jeder Tag darüber hinaus bereits im Krankengeld. Und wenn ohne schwangerschaftsrelevanz, weil zB Rückenleiden schon vor Schwangerschaft bekannt, dann gibt das neben Krankengeld auch eine Kürzung beim Elterngeld. Nur wenn die AU entsprechend bescheinigt ist das sie mit der Schwangerschaft zusammenhängt, gibt es keine Kürzung beim Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 21.03.2017, 15:39