Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

Liebe Frau Bader, liebe Forenmitglieder, ich bin in der zehnten Woche schwanger und arbeite 39 Stunden im Bereich der sozialen Dienstes in einer stationären Altenpflegeeinrichtung. Diese Arbeit macht mir viel Spaß und ich habe auch derzeit keine Probleme diese während meiner Schwangerschaft zu verrichten. Allerdings arbeite ich jedes zweite Wochenende als examinierte Altenpflegerin nebenbei in einem Seniorenheim. Diese Arbeit ist sehr anstrengend, da ich dort viel heben muss, alle examinierten Tätigkeit ausführe( Spritzen etc) und natürlich viel Stress ausgesetzt bin. Außerdem muss ich dann immer zwölf Tage durcharbeiten und habe nur ein Wochenende frei. Meine Vollzeitarbeit ist von Montag bis Freitag und jedes zweite Wochenende arbeite ich bisher in dem Nebenjob.Gibt es die Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob zu erlangen? Muss dieses dann von meinem Frauenarzt oder von dem Betrieb selber erteilt werden?Der Betrieb selber meinte dass er mir keine Alternative zu meiner derzeitigen Tätigkeit als examinierte Aushilfe anbieten kann. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Fee

von Redzic2212 am 25.05.2017, 08:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

Hallo, jeder Ag muss seperat eine Gefährdungsprüfung durchführen. Der Nebenjob -AG kann Sie dann aber auch umsetzen. Problem ist dabei, dass Sie nur 8,5 Std am Tag arbeiten dürfen (oder 90 Std/ 14 Tagen). Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn Ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Das wird ein Problem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

Da du zwei Arbeitsstellen hast, nehme ich an, dass die Nebentätigkeit am Wochenende vom Hauptarbeitgeber genehmigt wurde? Die beiden Arbeitgeber müssen nun jeder für sich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dürfen dir dann nur noch geeignete, nicht gefährdende Tätigkeiten zuweisen. Gemeinsam müssen die Vorgaben des MuSchG eingehalten werden. Das heißt, nicht länger als 8,5 Std pro Tag, nicht länger als 90 Std. in der Doppelwoche arbeiten. Ein Tag pro Woche muss Ruhetag sein. Was darüber hinaus geht, musst du freigestellt werden. Dabei müssen sich beide Arbeitgeber miteinander abstimmen. Der Frauenarzt hat damit nichts zu tun. Wenn es Probleme gibt, bitte die Gewerbeaufsicht einschalten. Außerdem müssen beide Arbeitgeber (wie bei jeder Schwangerschaft) die Schwangerschaft bei der Gewerbeaufsicht melden.

Mitglied inaktiv - 25.05.2017, 09:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Arbeitgeber meines Nebenjobs verlangt nun von mir eine Freistellung als Voraussetzung das ich dort weiterangestellt bleibe. Es wurde dort noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Ist das rechtens? Liebe Grüße!

von Redzic2212 am 26.05.2017, 18:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

Was heißt "verlangt eine Freistellung"- von wem?? Nein, ohne Gefährdungsbeurteilung gibt es von keinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Höchstens eine Freistellung, die der AG aus eigener Tasche bezahlt. Also wäre es nicht rechtens.

Mitglied inaktiv - 26.05.2017, 18:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

... bei einer unbefristeten Anstellung oder auch vor Ablauf einer befristeten Anstellung kann dich schwanger kein Arbeitgeber so einfach kündigen. Deswegen gibt es keine Bedingungen für eine Weiterbeschäftigung zu stellen.

Mitglied inaktiv - 26.05.2017, 18:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

"Sie müssen unbedingt die Freistellung einreichen , wenn Sie weiterhin bei uns beschäftigt sein wollen." So der Wortlaut in der E-Mail. Also muss der Arbeitgeber selbst zunächst die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

von Redzic2212 am 26.05.2017, 19:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

Da musst du nachfragen, wer dir die Freistellung geben soll, wenn nicht der Arbeitgeber nach Gefährdungsbeurteilung, und auf welcher Grundlage? Und was würde passieren, wenn du die Freistellung nicht einreichst? Macht ihr so was per E-Mail und nicht im Mitarbeitergespräch?

Mitglied inaktiv - 26.05.2017, 20:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob

Vielen Dank für die Antworten! Ich fühle mich ziemlich unter Druck gesetzt und habe Angst das mich Konsequenzen oder Ärger erwarten, anderseits sehe ich auch nicht ein den Nebenjob einfach zu kündigen. Was soll ich Ihrer Meinung am Besten tun? In 2 Wochen habe ich von meinem Hauptarbeitgeber einen Termin beim Betriebsarzt bekommen. Liebe Grüße

von Redzic2212 am 30.05.2017, 08:39



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...