Hallo,
z.Zt. befinde ich mich in Elternzeit (2 Jahre beantragt) die noch bis Februar 2015 andauert. Jetzt bin ich erneut Schwanger. Errechneter ET März 2015. In der ersten Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dieses würde ich wieder bekommen. Kann ich somit meine Elternzeit kündigen um mein volles Gehalt zu erhalten? Oder geht das mit der Kündigung nur zum Mutterschutz? Evtl. Kündigungsfrist?
Dankeschön
von
Luilotte
am 23.07.2014, 21:29
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit
Hallo,
das geht nicht, denn das wäre ein Betrug an der Krankenkasse. Sie würden die Elternzeit vorzeitig beenden, um den Lohn während des Beschäftigungsverbotes zu erhalten. Sie können die erste EZ nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit
Nur für den Mutterschutz. Ohne Frist.
von
Sternenschnuppe
am 23.07.2014, 22:48
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit
Nur zum Mutterschutz, alles andere ist Betrug.
Ein BV dient dem Schutz von Mutter und Kind, nicht der Bereicherung. Und genau das wäre wenn du jetzt vorzeitig die Elternzeit abbrechen würdest um dann ins BV zu gehen. Weil ohne Schwangerschaft udn ohne BV würdest du ja auch nicht arbeiten.
Mitglied inaktiv - 24.07.2014, 16:29